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01.03.2012 | 08:20 | Agrogentechnik 

Bundesverwaltungsgericht stärkt gentechnikfreie Landwirtschaft

Leipzig - Deutschlands oberstes Verwaltungsgericht hat eine deutliche Grenze für den Einsatz gentechnisch veränderten Saatguts gezogen. Demnach muss ein Landwirt seine Aussaat vernichten, auch wenn er keine Kenntnis von einer Verunreinigung der Samen hat.

Gentechnikfreier Raps
(c) proplanta
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft gestärkt. Nach einem Urteil vom Mittwoch müssen Landwirte ihre Pflanzen auch dann vernichten, wenn ihnen bei der Aussaat die gentechnische Verunreinigung des Samens nicht bekannt war. Dies gilt auch dann, wenn das Saatgut nur geringe Spuren von Verunreinigung aufweist. (BVerwG 7 C 8.11 - Urteil vom 29. Februar 2012)

In letzter Instanz entschieden die Richter am Mittwoch gegen Landwirte aus Friedland im Süden Niedersachsens. Sie hatten auf hessischen Feldern Rapssamen der konventionellen Sorte «Taurus» verwendet, bei denen gentechnische Veränderungen erst nach Ausbringen der Saat festgestellt wurden. Die zuständige Behörde wies an, den weiteren Anbau zu unterlassen und die betroffenen Felder umzupflügen. Die Landwirte hatten die Saat zwar vernichtet, gegen die Anweisung aber zunächst erfolgreich geklagt. Dagegen war das Land Hessen in Revision gegangen.

Nun bekam das Land von den Leipziger Bundesrichtern Recht und sieht sich durch das Urteil in seiner Nulltoleranz-Haltung gegenüber dem Einsatz von Gentechnik bestätigt. «Das Gericht hat klare Grenzen für die grüne Gentechnik gezogen», sagte Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) laut einer Mitteilung.

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts haben die Kläger mit der Aussaat gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt und so gegen das Gentechnikgesetz verstoßen. Dabei sei unerheblich, ob die Landwirte wie im konkreten Fall keine Kenntnis von der Verunreinigung haben und ob es sich nur um Spuren veränderter Organismen handelt. Das Verbot der ungenehmigten Freisetzung solcher Organismen umfasse zudem die Vernichtung des bereits ausgebrachten Saatguts.

Umweltschützer und Politiker begrüßten das Urteil als Sieg für die gentechnikfreie Landwirtschaft. «Auch die unabsichtliche Aussaat stellt eine nicht genehmigte Freisetzung dar. Das lehnen die Menschen in großer Mehrheit ab - sie wollen keine Gentechnik auf dem Teller», sagte der baden-württembergische Verbraucherschutzminister und Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Alexander Bonde (Grüne). Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht durch die Entscheidung nun auch die Saatgutfirmen stärker in der Pflicht.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte am Mittwoch wiederum die Nulltoleranz gegenüber Spuren von gentechnisch veränderten Organismen und forderte stärkere Kontrollen der Behörden. Für die Bauern sei es nicht akzeptabel, dass die Landwirte, die unwissentlich kontaminiertes Saatgut verwendet haben, auf den Kosten der Beseitigung sitzen bleiben, teilte der DBV mit. (dpa/lhe)
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