Das ergibt sich aus den aktuell veröffentlichten Bewertungen der für
Bienen bestehenden Risiken durch
Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Berücksichtigt wurden dabei alle Anwendungen mit Ausnahme der Saatgutbehandlungen und von Granulat. Für die Fälle, in denen die Bewertung abgeschlossen werden konnte, ermittelte die
EFSA entweder hohe Risiken oder will Risiken zumindest nicht ausschließen. In den übrigen Fällen sorgten Datenlücken für den Verzicht auf ein abschließendes Urteil.
Laut EFSA entsprechen die Schlussfolgerungen jenen, zu denen die Behörde schon vor zwei Jahren gelangt ist, als sie die Risiken für Bienen durch den Einsatz der drei Substanzen zur Saatgutbehandlung beziehungsweise als Granulat bewertete. Die Europäische Kommission ersuchte die EFSA um die Bewertung aller sonstigen Anwendungen, nachdem sie im Jahr 2013 strengere Auflagen für den Einsatz von Neonikotinoiden angeordnet hatte.
Der Einsatz von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zur Blattbehandlung ist bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, sowie bei Getreide verboten; Ausnahmen gelten für Gewächshäuser, aber auch für einen Einsatz nach der Blüte. Ferner ist die Verwendung der drei Substanzen zur Saatgut- oder Bodenbehandlung derzeit auf EU-Ebene bei für Bienen attraktiven Kulturpflanzen sowie bei Getreide außer Wintergetreide seit Dezember 2013 nicht erlaubt; ausgenommen sind Anwendungen im Gewächshaus. Dieses Teilverbot will die EFSA ab Oktober im Lichte neuer Studien auf den Prüfstand stellen. (AgE)