Wintergerste: Ungräser- und Unkräuterbekämpfung
Wo keine IPU-Auflagen gelten, können in
Wintergerste bei größeren Unkräutern und Ungräsern noch im Herbst Behandlungen z. B. mit IPU plus PRIMUS bzw. IPU plus POINTER SX durchgeführt werden, bei IPU-Auflagen ist gegen Ungräser AXIAL möglich (nicht mit POINTER SX).
Achtung: Der Wirkstoff IPU hat Anwendungsauflagen. Keine Anwendung auf Flächen mit Drainagen sowie auf Flächen ab 30% Tongehalt (=Bodenarten Ton, lehmiger Ton und schluffiger Ton). Bei Hangflächen und zu Gewässern bestehen ebenfalls Auflagen.
Winterweizen: Aussaat
Bei eigenem Nachbau sollte vor der Aussaat unbedingt eine Keimfähigkeitsprüfung durchgeführt werden. Nur gebeiztes Saatgut aussäen! Empfohlen wird die Beizung gegen Steinbrand, Schneeschimmel und Flugbrand. Mittelbeispiele: EFA, RUBIN TT. In den höheren Anbaulagen kann mit LANDOR CT eine Absicherung gegen Zwergsteinbrand erfolgen.
Ackerbau: Jetzt Schneckenkontrollen durchführen, insbesondere nach Raps.
Ungräser- und Unkräuterbekämpfung: Bei früher Aussaat, Flächen mit stärkerer Verungrasungsgefahr im Herbst und Winter wird die Anwendung von z. B. HEROLD oder MALIBU im Vorauflauf-Verfahren bis Keimblattstadium empfohlen. Im Nachauflauf kann bei feuchtem Boden z. B. die Tankmischung 2,5 l/ha STOMP AQUA plus 20 g/ha LEXUS ausgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Fertigmischung ABSOLUTE M. Die nur blattwirksamen Ackerfuchsschwanz-Herbizide ATLANTIS, AXIAL sowie TRAXOS benötigen nach Anwendung noch eine wüchsige Witterungsphase.
Winterraps: Unkrautbekämpfung
KERB FLO und MILESTONE zur Spätanwendung wirken schwerpunktmäßig gegen Ungräser.
Winterraps: Rapserdfloh
An allen 4 Gelbschalen-Standorten des Amtes im Landkreis war die Fangsumme nur einmal auf Gemarkung Welzheim im kritischen Bereich. An diesem Standort muss weiter kontrolliert und bei milder Witterung ggf. gehandelt werden.
Getreide: Wintergerste und Triticale sowie bereits aufgelaufenen Winterweizen bei Sonneneinstrahlung bei milder Witterung auf die bekannten Virusüberträger Blattläuse und Zikaden kontrollieren. Es besteht die Gefahr von Infektionen mit Verzwergungsvirosen. Hinweis: Bei Blattläusen beträgt die vorläufige Schadensschwelle 1 Laus auf 10 Pflanzen.
Mais und Zuckerrüben: Jetzt steht in vielen Betrieben die Durchführung von geeigneten Bodenbearbeitungsmaßnahmen an. Unser Rat: Bei stärkerem Auftreten des Maiszünslers sollten die Stoppeln und Erntereste gemulcht werden. Um eventuellen Problemen mit Ährenfusarium, Maiszünsler bzw. Cercospora vorzubeugen, wird betriebsspezifisch empfohlen, zu überlegen, eine Pflugfurche durchzuführen! Achtung: In Wasserschutzgebieten darf in Problem- und Sanierungsgebieten keine Pflugfurche nach Mais und Zuckerrüben vorgenommen werden, wenn eine Winterung folgt. Darüber hinaus Erosionsschutz-Bestimmungen beachten!
(Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 28.10.2015)