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11.03.2015 | 10:15 | Düngerecht 

Fachliche Fehler in der Düngeverordnung eingeräumt

Berlin - Hubert Honecker vom Bundeslandwirtschaftsministerium hat im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung der Düngeverordnung eingeräumt, dass nicht alle Ordnungspunkte einen fachlichen Hintergrund hätten.

Düngerstreuer
Die Begrenzung der Stickstoffdüngung sei aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar. (c) proplanta
Wie der Beamte heute auf einer Tagung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) in Berlin erklärte, machen beispielsweise die geplanten Sperrzeiten für die Stickstoffdünung bei Grünland fachlich keinen Sinn. Dabei handle es sich um einen politischen Kompromiss, den man mit der Europäischen Kommission gefunden habe, um den Forderungen der Brüsseler Behörde bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie Genüge zu tun.

Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen zeigten dagegen, dass der Austrag über die Wintermonate bei Dauergrünland gegen Null tendiere. Ebenso kritisch sieht Honecker die geplante Begrenzung der ersten Stickstoffdüngung im Frühjahr auf 60 kg Gesamtstickstoff pro Hektar auf trockenen, gefrorenen Boden, wenn der Boden tagsüber auftaue und damit aufnahmefähig sei. Die Begrenzung sei aus fachlicher Sicht nicht nachzuvollziehen. Allerdings solle man froh sein, diesen Kompromiss gefunden zu haben, so der Ministeriumsvertreter. Andernfalls wäre der Passus ganz gestrichen und die Sperrzeit dadurch verlängert worden. (AgE)
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