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06.08.2013 | 06:49 | Umstrittene Züchtungsverfahren 

Gentechnik-Spuren in Biogemüse gefunden

Aachen - Bei Untersuchungen in großen Biomarktketten haben sich nach Angaben des ZDF-Verbrauchermagazins WISO knapp die Hälfte der Stichproben bei Biogemüse als "gentechnisch verändert" herausgestellt.

Gemüseproben
(c) proplanta
Betroffen waren vor allem Brokkoli, Chicorée und Blumenkohl. Da die WISO-Tester in den Proben "artfremde" Erbsubstanz nachweisen konnten, stuften sie die jeweiligen Produkte als "gentechnisch verändert" ein.

Die beanstandeten Gemüsesorten sind mit einer speziellen Technik gezüchtet worden. Die daraus hervorgehenden Pflanzen gelten rechtlich zwar nicht als "gentechnisch verändert". Die meisten Bioverbände lehnen sie jedoch ab.

Im Auftrag von WISO wurden insgesamt 37 Proben in verschiedenen Filialen der großen Biomarktketten Alnatura, denn´s, Basic, BioCompany und tegut untersucht. Davon waren 17 "positiv". So konnte in Bio-Blumenkohl und Bio-Brokkoli Erbsubstanz des japanischen Rettichs nachgewiesen werden, in Bio-Chicorée die von Sonnenblume.

Die WISO-Redaktion  bezeichnet die betroffenen Produkte als "gentechnisch verändert" und hält den Bioverbänden vor, dass sie damit sowohl gegen ihre eigenen Richtlinien als auch gegen gesetzliche Vorschriften verstießen. Nach den EU-Ökoverordnung ist die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen in Bioprodukten verboten.

Allerdings: Ob es sich bei den beanstandeten Biogemüsen tatsächlich um "gentechnisch veränderte" handelt, ist so eindeutig nicht. Gezüchtet wurden sie mit einer speziellen Technik (CMS-Hybride), einem bereits seit längerem angewandten Verfahren.

Der Vorteil: Damit ist es möglich, Hybridsorten zu erhalten, die deutlich höhere Erträge liefern - jedoch nur bei der ersten Generation der Nachkommen (F1). Deren  Vorteile sind so groß, dass sich bei vielen Obst- und Gemüsearten, aber auch bei Mais, Roggen oder Zuckerrüben Hybridsorten durchgesetzt haben. Bei einzelnen Arten hat Hybrid-Saatgut Marktanteile zwischen 60 und 90 Prozent.

Bei den Bioverbänden sind Hybridsorten zwar umstritten, aber nicht grundsätzlich verboten. Die Verwendung von CMS-Hybriden dagegen - also Sorten, die durch Zellfusionstechniken erzeugt wurden - schließen die deutschen Verbände Demeter, Bioland und Naturland in ihren Richtlinien aus, räumen jedoch ein, dass eine wirksame Kontrolle schwierig sei.

Nach den deutschen und europäischen Rechtsvorschriften gelten CMS-Hybride jedoch nicht als "gentechnisch veränderte Organismen". Sie müssen weder zugelassen, noch gekennzeichnet werden. Auch die EU-Öko-Verordnung schließt eine Verwendung von CMS-Sorten nicht aus: Bei Bioprodukten, die lediglich EU-Standards entsprechen, sind sie ohne Einschränkung zulässig.

Die von WISO in den Biomärkten gefundenen CMS-Gemüsesorten sind dort nach geltenden Gesetzen durchaus erlaubt, nicht jedoch nach den internen Richtlinien der großen deutschen Bioverbände. Nach den ersten Meldungen über die WISO-Untersuchungen räumte Demeter "Fehler" ein und nahm die betroffenen Produkte umgehend vom Markt.

Sowohl die Bioverbände wie die Biomarktketten stellen gegenüber ihren Kunden immer wieder deutlich heraus, dass sie Gentechnik ablehnen und "garantieren", dass ihre Produkte ohne den Einsatz der Gentechnik erzeugt werden. Dass WISO nun CMS-Hybride in Bioprodukten nachweisen konnte, stellt die Branche vor große Glaubwürdigkeitsprobleme. Das Nachweisverfahren, das WISO für seine Tests hat entwickeln lassen, basiert darauf, "artfremde" Erbsubstanz aufzuspüren.

Zwar waren es nach den inzwischen 15 Jahre alten gesetzlichen Definitionen keine gentechnisch veränderten Organismen, die in den Biomärkten gefunden wurden. Aber nach den eigenen Maßstäben der Biobranche schon - und wohl auch nach den Erwartungen, die viele Konsumenten gegenüber Bioprodukten haben. (TransGen)
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