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10.03.2015 | 09:02 | Rapsgenom 

Gentechnik „durch die Hintertür" vom BVL zugelassen?

Berlin - Die Zulassung einer neuen, herbizidresistenten Rapssorte der Firma Cibus durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist bei verschiedenen Verbänden und Unternehmen auf heftige Kritik gestoßen.

Rapsgenom verändert?
Laut Antje Kölling von Demeter muss bei technischen Eingriffen in isolierte Zellen oder Zellkerne im Einzelfall bewertet werden, ob es sich hierbei um Gentechnik handelt. (c) proplanta
So warfen unter anderem der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sowie Demeter und Bioland dem BVL in einer gemeinsamen Presseverlautbarung vor, bereits Anfang Februar die Zulassung für den Raps erteilt zu haben, obwohl bei dessen Herstellung das Verfahren „Rapid Trait Development System“ (RTDS) zur Anwendung gekommen sei.

Im Zuge des RTDS seien dem Rapsgenom kurze Abschnitte synthetischer Erbsubstanz zugefügt worden. Während diese Technologie vom BVL nicht als „Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes“ eingestuft wird, sind BUND, AbL, Demeter und Bioland gegenteiliger Ansicht. Sie haben gemeinsam mit anderen Verbänden sowie Unternehmen Widerspruch gegen die Zulassung der neuen Rapssorte eingelegt.

Ihre Sorge gelte vor allem einer möglicherweise unkontrollierten Ausbreitung der Pflanzen in der Umwelt, heißt es. Laut Antje Kölling  von Demeter muss bei technischen Eingriffen in isolierte Zellen oder Zellkerne im Einzelfall bewertet werden, ob es sich hierbei um Gentechnik handelt. Zuständig dafür sei die EU-Ebene. Es könne nicht angehen, dass das BVL in einem Schnellverfahren diese Prozesse umgehe und Genpflanzen quasi durch die Hintertür auf deutsche Äcker gelangten, monierte Kölling. In einem gemeinsamen Forderungspapier appellieren die Umwelt- und Ökoverbände an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, den Bescheid des BVL unverzüglich aufzuheben. (AgE)
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