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18.06.2015 | 11:00 | Weideunkraut 

Jakobskreuzkraut: Ein wachsendes Problem

Hannover - Erstmals ist in Schleswig-Holstein ein Rind verendet, weil es Jakobskreuzkraut gefressen hatte.

Jakobskreuzkraut
(c) proplanta
Für den Landvolk Pressedienst ein Grund, auf die Gefahren des Korbblütlers hinzuweisen. Die Pflanze breitet sich als Lichtkeimer in erster Linie auf nicht bewirtschafteten oder eher extensiv genutzten Flächen wie Acker- und Straßenrändern oder Bahndämmen aus. Ähnlich wie Löwenzahn bildet das Jakobskreuzkraut nach der Blüte flugfähige Samen, die sich mit dem Wind verbreiten. Ein früher Schnitt kann das Aussamen vermeiden. Auf Naturschutzflächen ist jedoch oft ein späterer Schnitttermin vorgegeben. Auf diesen Weiden findet das Jakobskreuzkraut daher optimale Vermehrungsbedingungen.

Pferde meiden auf der Weide das Jakobskreuzkraut wegen seiner Bitterstoffe, diese gehen bei der Futterkonservierung verloren. In Heu oder Silage bleiben die zu Lebervergiftungen führenden Alkaloide jedoch wirksam. Kühe, Pferde, aber auch Schafe oder Ziegen können bei der Stallfütterung das Kraut nicht mehr aussortieren.

Als effektivste Vorsichtsmaßnahme empfehlen Berater eine gute Grünland- und Weidepflege ohne lückige Flächen, um eine Ansiedlung des Korbblütlers von vorneherein auszuschließen. Die Pflanze bildet im ersten Jahr eine Rosette mit tief geschlitzten Blättern, daraus wächst im zweiten Jahr der aufrechte Stängel, der sich oberhalb der Mitte verzweigt. Erste Blüten erscheinen ab Mitte Juni, die Hauptblütezeit ist ab Juli. Ausgewachsene Pflanzen werden leicht einen Meter hoch. Die kräftigen Stängel sind meist rot angefärbt.

Hat sich das Kraut noch nicht zu stark verbreitet, können die einzelnen Pflanzen per Hand ausgestochen und möglichst im Hausmüll entsorgt werden. Dabei sollten Handschuhe getragen werden. Hat sich die Pflanze bereits stark ausgebreitet, ist eine Bekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln möglich. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen dürfen nur Personen mit gültigem Sachkundenachweis eine Pflanzenschutzmaßnahme durchführen. (LPD)
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