Anwendungsbestimmungen bei der Verwendung von Köderstationen
Köderstationen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit so weit wie möglich vermieden wird, dass andere Tiere als die zu bekämpfenden Mäuse an die zinkphosphidhaltigen Köder gelangen. In der Anwendungsbestimmung NT680 sind diese Anforderungen beschrieben. So müssen sie mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sein.
Sie müssen in ihrer Form derart beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für andere Tiere sind. So darf z.B. auch die Öffnung der Station nicht größer als 6cm im Durchmesser sein. Dadurch wird vermieden, dass der streng geschützte
Feldhamster Zugang zu den Giftködern erlangt. Aufgrund dieser Vorgaben wird ein hoher Schutz nicht nur des Feldhamsters, sondern auch von z.B. Vögeln gewährleistet, so dass bei Anwendungen der Mittel in Köderstationen die Anwendungsbestimmungen NT802-1, NT820-1 und NT803-1 nicht weiter erforderlich sind.
Weitere Information zum Wirkstoff Zinkphosphid
Der Wirkstoff Zinkphosphid ist ein schnell wirkendes Akutgift, das aktiv von den Zielorganismen gefressen werden muss. Ein Risiko, dass Beutegreifer durch Fraß vergifteter Mäuse zu Schaden kommen, ist bei diesem Wirkstoff nicht gegeben.
Mehr Informationen sind unter nachfolgendem Link zu finden. https://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/06_Fachmeldungen/2019/2019_11_07_Fa_Anwendungsbestimmungen_Rodentizide.html
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.11.2019)