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11.05.2019 | 11:09 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Krankheitsbekämpfung im Wintergetreide beachten

Karlsruhe - Der Krankheitsbefall im Regierungsbezirk war in den Winterweizen-Beständen bisher vergleichsweise gering.

Getreidebau 2019
Wintergetreide - Krankheitsbekämpfung im Auge behalten. (c) proplanta
Das kühle Wetter in Verbindung mit Niederschlägen Ende April bis Anfang Mai hat günstige Voraussetzungen für Infektionen, insbesondere von Blattseptoria, geboten.

Wenn bei Kontrollen nur geringer Krankheitsbefall festzustellen ist, kann mit der Spritzung noch bis zum Erscheinen des Fahnenblattes oder bis zum Ährenschieben gewartet werden. Ist noch eine Fusarium-Bekämpfung eingeplant, kann die Aufwandmenge für Behandlungen im BBCH-Stadium 49 bis 51 reduziert werden.

Die derzeitige Witterung bietet zudem günstige Infektionsbedingungen für Netzflecken. Deshalb sollte die Sommergerste kontrolliert werden. Nur bei stärkerem Befall ist eine Behandlung in BBCH-Stadium 31 bis 32 wirtschaftlich.

Im Winterroggen ist die Infektionsgefahr gering. Hier gilt: Wenn die Bestände noch gesund sind, kann mit der Behandlung gewartet werden. Bis zum Grannenspitzen ist noch der Zusatz eines Wachstumsreglers möglich.

Wintertriticale-Bestände sollten zum Grannenspitzen behandelt werden. Beim Triticaleanbau nach Maisvorfrucht sollte zusätzlich unbedingt eine Ährenbehandlung gegen Fusariumbefall eingeplant werden.

Hinweis: Geeignete Getreide-Mittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2019“ in Tabelle 11 auf den Seiten 20 und 21 zusammengestellt.

(Informationen des RP Stuttgart vom 09.05.2019)
ltz augustenberg
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