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19.05.2016 | 05:04 | Unkrautbekämpfung 

Maisherbizide ausbringen: Was ist zu beachten?

Karlsruhe - In allen Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) in Baden-Württemberg ist in den Schutzzonen I bis III die Ausbringung von terbuthylazinhaltigen Mitteln verboten.

Maisherbizide
Unkrautbekämpfung in Mais (c) proplanta
Dazu zählen beispielsweise die Mittel Artett, Bromoterb, Calaris, Gardo Gold, Lido SC und Successor T. Bei den Packs enthalten die Kombinationspackungen Artett-Kelvin-Pack, Laudis Terra Pack, Lido SC Callisto Pack, MaisTer flüssig Gardobuc Box, MaisTer power Aspect Pack, Principal S Pack, Spectrum Gold Duo-Pack, Spectrum Gold Triple-Pack, Successor-TOP 2,0, Zintan Gold Pack und Zintan Platin Plus Pack den Wirkstoff Terbuthylazin und dürfen daher ebenfalls in den Schutzzonen der Wasserschutzgebiete nicht ausgebracht werden.

Hinweis: Zum Schutze des Grundwassers wird auf Standorten mit karstigem und klüftigem Untergrund auch außerhalb von Wasserschutzgebieten die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.

(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 19.05.2016)
LTZ Augustenberg
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