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29.07.2019 | 01:45 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Neuigkeiten aus der Pflanzenschutzmittel-Zulassung

Karlsruhe - Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Desmedipham werden spätestens am 1. Januar 2020 widerrufen.

PSM-Zulassungen
Pflanzenschutzmittel - Neuigkeiten aus der Zulassung (c) proplanta
Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Desmedipham nicht zu erneuern.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird deshalb den Zulassungsinhabern den Widerruf der Zulassung ankündigen. Wenn die Zulassungsinhaber einen Antrag auf Widerruf stellen, wird die Zulassung antragsgemäß widerrufen. Die Aufbrauchfrist für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Desmedipham (z.B. Belvedere Extra, Betanal maxxPRO, Betasana Trio SC) endet spätestens am 1. Juli 2020.

Keine erneute Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit Dimethoat



Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Dimethoat nicht zu erneuern.

In Deutschland enden die Zulassungen aller Pflanzenschutzmittel mit Dimethoat (z.B. Danadim Progress, Rogor 40 LC) durch Zeitablauf am 31. Juli 2019. Deshalb ist kein Widerruf notwendig. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 17. Juli 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln



Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
ZulassungsverlängerungenBild vergrößern
PSM-Zulassungsverlängerungen
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 25.07.2019)
ltz augustenberg
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