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12.06.2015 | 18:00 | EU-Wasserrahmenrichtlinie 

Nitratverlagerungs-Risiko und Gewässerschutz

Karlsruhe - Die EU-Wasserrahmenrichtlinie begrenzt ihre Anforderungen nicht nur auf Wasserschutzgebiete, sondern ist von flächendeckender Relevanz für die Landwirtschaft.

Nitrat-Verlagerungsrisiko
(c) proplanta
Bis 2015 (bzw. Verlängerungsfrist 2027) sollen Oberflächengewässer einen "guten ökologischen und chemischen Zustand" erreichen, der sich am natürlichen oder ungestörten Referenzzustand eines Gewässertyps orientiert. Ebenso ist für Grundwasser das Erreichen dieses Zustandes (Nitratkonzentrationen < 50 mg/l) avisiert. Dies erfolgt durch Beratungs- und Maßnahmenprogramme der Bundesländer.

38 % der Grundwasserkörper zeigen derzeit noch einen schlechten chemischen Zustand. Auch im Energiepflanzenanbau bestehen Risiken von Stoffverlagerungen in Gewässer. Dazu werden laufend Nmin-Untersuchungen im Rahmen des EVA-Projektes ausgewertet.

Stickstoffgehalte des Sickerwassers zeigen enge Korrelationen mit den Nmin-Gehalten des Bodens, mit applizierten Dünger sowie Sickerwassermengen. Die N min-Gehalte im Boden zu Vegetationsende dürfen bestimmte Werte nicht übertreffen, wenn eine maximal tolerierbare Nitratkonzentration im Sickerwasser nicht überschritten werden soll. Diese sind von Sickerwasserrate sowie Bodenart abhängig und bei über 50 kg N/ha vor dem Winter als kritisch einzustufen. Auffällige Nmin-Werte zu Vegetationsende werden in den Parzellenversuchen überwiegend nach C4-Pflanzen zu Winterbrachen festgestellt.

Ertragsschwankungen bei Mais und Sorghum bergen Risiken von N-Überschüssen durch Düngung entsprechend höherer Ertragserwartungen. Auch bei Ackerfuttermischungen mit Leguminosen wurden in 2013 und 2014 aufgrund der langen Vegetationszeit und damit anhaltender Mineralisierung und legumer N-Bindung vereinzelt Nmin-Werte von über 50 kg N/ha festgestellt.

Der Anbau von Zwischenfrüchten im Energiepflanzenanbau zeigt bei gut entwickelten Beständen vorteilhafte Nährstofffixierungsleistungen. Bis zu 80 kg Nmin/ha (Bodenschicht 0-60 cm) weniger sind z.B. am Standort Burkersdorf zur Sickerperiode 2013/14 unter Zwischenfrüchten im Vergleich zur Brache über Winter festgestellt worden.

In die Fruchtfolgen eingebundene Untersaaten zeigen unterschiedliche Auswirkungen auf die Ertragsbildung der Deckfrüchte. Für einzelne Standorte und Jahre führte zusätzlicher Stress in der Wasserversorgung, einhergehend mit verringerter Vitalität und erhöhtem Krankheitsaufkommen der Bestände, zu Ertragsdepressionen. Auch erhöhter Unkrautdruck aufgrund der fehlenden Regulierungsstrategien verminderte die Erträge.

Für andere Standorte und Jahre konnten hohe bis höchste Biomasseerträge gesichert werden, dabei zeigten sich niedrige N min-Werte nach der Ernte und in derSickerperiode über Winter. Speziell angelegte Gewässerschutzfruchtfolgen beweisen, dass eine Bereitstellung von Biogassubstraten unter Berücksichtigung von Erosionsschutz und der Risikominderung von Stoffverlagerungen in Gewässer grundsätzlich möglich ist.

Mit der Reduzierung der Stickstoffdüngung um 25 % wird ein weiterer Ansatz für einen gewässerschonenden Anbau aufgegriffen. In der Ertragsübersicht von 11 Standorten wird deutlich, dass die Biomasseleistung bei gesenktem Düngungsniveau in den bisherigen Versuchsjahren gleich oder sogar höher als die Referenz (100 %) ausfällt. Dabei lassen die nach der Ernte festgestellten N min-Werte auf ein verringertes Nitrat-Verlagerungsrisiko in tiefere Bodenschichten schließen. 

Quelle: Jens Eckner / TLL
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