Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

24.05.2016 | 12:15 | Giftpflanzen 

Pflanzenschutzdienst warnt vor Jakobskreuzkaut

Frankfurt (Oder) - Aktuell fallen auf Wiesen und Weiden das Jakobskreuzkraut (JKK), eine heimische Pflanze, auf, informiert der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Jakobskreuzkaut - Foto
Aktuell fallen besonders an den Straßenrändern die gelben Blüten des giftigen Frühlingskreuzkrauts auf. Ein markantes Merkmal ist die starke weiße Behaarung der Blätter, die jedoch im Laufe der Pflanzenentwicklung abnehmen kann. (c) proplanta
Da die Pflanzen stark giftig sind, gilt für Futterflächen eine Nulltoleranz. Besonders Standorte, auf denen bereits in den vergangenen Jahren Jakobskreuzkraut auftrat, - ungedüngte Wiesen und Weiden, Flächen mit lückenhafter Grasnarbe und solche, die sich in der Nähe von Brachen befinden - sind gefährdet. Auf Flächen, die sich in weiterer Entfernung zu Weideflächen befinden, ist keine Beseitigung erforderlich.

Hinweise zur Bestimmung des Jakobskreuzkrauts



Die Kreuzkräuter gehören zur Familie der Korbblütler. Die Blüten des Jakobskreuzkrauts stehen in Körbchen als Doldentraube mit meist 15 bis 20 goldgelben Blütenköpfen mit einem Durchmesser von etwa 1,5 bis 2,3  Zentimetern. Die Blütenköpfchen bestehen aus den innen liegenden Röhrenblüten und 11 bis 15 (meist 13) randständigen Zungenblüten. Die unteren Laubblätter sind leierförmig mit mäßig großem Endabschnitt. Sie sind zur Blüte oft schon abgestorben. Die Pflanzen sind zweijährig, bei Mahd auch mehrjährig.

Gefährdung für Tiere auf der Weide



Alle Kreuzkrautarten enthalten giftige Pyrrolizidinalkaloide (PA), die leberschädigend und krebserregend wirken. Giftig ist die gesamte Pflanze. Die Blüten weisen die höchste Konzentration der Alkaloide auf. Junge Pflanzen enthalten ebenfalls in hohem Maße PA, aber noch nicht so viele Bitterstoffe. Sie werden deshalb besonders von jungen und unerfahrenen Tieren gefressen.
Auch in verwelkten oder getrockneten Pflanzen bleibt die Toxizität erhalten. Während erfahrene Tiere auf der Weide Kreuzkräuter in der Regel meiden, können sie die Pflanzen im Heu oder silierten Futter nicht erkennen und aussortieren.

Die Empfindlichkeit der einzelnen Nutztierarten ist unterschiedlich. Besonders empfindlich reagieren Pferde -  aber auch Rinder, Schafe und Ziegen sind gefährdet. Bekannt sind sowohl akute als auch chronische Vergiftungsfälle. Die Vergiftung ist als Seneciose oder Schweinsberger Krankheit bekannt. Die Alkaloide werden nicht ausgeschieden, sondern sammeln sich als Akkumulationsgifte im Laufe des Lebens im Tier an.

Kontrolle und Bekämpfung



Durch regelmäßige Kontrollen der Flächen und eine optimale Grünlandbewirtschaftung lässt sich das Wachstum der Giftpflanzen auf der Fläche verhindern. Eine geschlossene Grasnarbe bietet den fliegenden Samen schlechte Keimbedingungen. Aus diesem Grund ist zwingend auf konsequente Nachmahd von Weideflächen, die Beseitigung von Narbenlücken durch regelmäßige Nachsaat von Gräsern, einen angepassten Tierbesatz, das Vermeiden von Überweidung und Trittschäden sowie auf eine entzugsorientierte Düngung zu achten. Auf kleineren Flächen oder bei geringem Besatz können die Pflanzen vor der Blüte ausgestochen oder mit der Wurzel ausgerissen werden. Dabei ist die Wurzel möglichst vollständig zu entfernen.

Für eine Mahd ist der günstigste Zeitpunkt unmittelbar vor der Blüte. Der Wiederaufwuchs muss dann im Sommer, ebenfalls kurz vor der Blüte, erneut gemäht werden, um die Pflanzen zu schwächen und ein Aussamen zu verhindern. Das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen.

Wird eine chemische Maßnahme auf Flächen mit vermehrtem Auftreten von Jakobskreuzkraut notwendig, erfolgt diese, wenn sich die Unkrautpflanzen im Rosettenstadium vor dem Schieben des Blütenstängels befinden. Einzelpflanzenbehandlungen sind, wenn möglich, einer Flächenbehandlung vorzuziehen.

Es ist zu beachten, dass eine chemische Bekämpfung nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und nur von Personal mit Pflanzenschutz-Sachkundenachweis  durchgeführt werden darf. Auf geförderten Grünlandflächen sind chemische Pflanzenschutzmaßnahmen nur mit Zustimmung des Pflanzenschutzdienstes erlaubt.
LELF
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken

 Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission zur Klärung aufgefordert

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Nach Atomausstieg boomen erneuerbare Energien in Niedersachsen