Das Mittel kann bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der Schadorganismen mit einer Aufwandmenge von 0,125 Liter/ha in 400 - 600 Liter Wasser/ha zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern in Kartoffeln eingesetzt werden.
Es sind maximal 2 Anwendungen in der Kultur und je Jahr möglich. Als Behandlungsabstand zwischen diesen beiden Behandlungen wurden 7 Tage festgelegt. Die Wartezeit vom Zeitpunkt der letzten Behandlung bis zur möglichen Ernte darf 14 Tage nicht unterschreiten.
Achtung: Als Anwendungsbestimmungen wurden neben der Auflage NW468, die Abstandsauflagen NW609-1: 5 m und NT102: auf 20m mindestens 75% Driftreduktion festgesetzt. Zum
Gewässerschutz wurden NW 264 und NW 262 festgelegt und zum Schutz von Nützlingen gilt NB 6611.
Vorsicht: Damit ist das Mittel B1-eingestuft und bienengefährlich!
Hinweis: Sämtliche weiteren Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.03.2019)