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10.01.2019 | 10:30 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmittel-Zulassung bleibt in Bewegung

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat aktuelle Änderungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mitgeteilt.

Pflanzenschutzmittel-Zulassungen
Pflanzenschutzmittel - Auch nach dem Jahreswechsel bleibt die Zulassung in Bewegung. (c) proplanta

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiram



Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1500 hat die Europäische Kommission entschieden, die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Thiram nicht zu erneuern.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft deshalb auf Antrag der Zulassungsinhaber zum 30. Januar 2019 die Zulassung der Mittel Aatiram 65 und TMTD 98% Satec. Die Abverkaufsfrist endet am 30. Juli 2019, die Aufbrauchfrist am 30. Januar 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind noch vorhandene Reste entsorgungspflichtig.

Saatgut, das mit dem Wirkstoff Thiram behandelt wurde, darf EU-weit ab dem 31. Januar 2020 nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden.

Widerruf der Zulassung der Pflanzenschutzmittel Lamdex Forte und Lambda WG in Salaten



Mit der Verordnung (EU) 2018/960 der Kommission vom 5. Juli 2018 werden die Rückstandshöchstgehalte für lambda-Cyhalothrin ab dem 26. Januar 2019 in Salaten abgesenkt. Die abgesenkten Rückstandshöchstgehalte gelten für Erzeugnisse, die ab dem 26. Januar 2019 hergestellt oder in die EU eingeführt werden.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb am 18. Dezember 2018 die Zulassung von Lamdex Forte und Lambda WG (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) in Salaten auf Antrag des Zulassungsinhabers widerrufen. Anwendungen in Salaten sind somit nicht mehr zulässig.

Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53



Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum) zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwürmer) auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau, in Kartoffeln, befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann ab dem 15. Februar bis zum 14. Juni 2019 mit 30 kg/ha beim Legen der Kartoffeln mit Granulatstreuern in die offene Furche eingemischt werden.

Achtung: Keine Ausbringung bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5m/s. Die Granulate sind vollständig in den Boden einzuarbeiten. Sollten sie auf der Bodenoberfläche zu liegen kommen, sind sie umgehend zu entfernen bzw. nachträglich einzuarbeiten. Wartezeit: F.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln



Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
PSM-ZulassungenBild vergrößern
PSM-Zulassungen
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 07.01.2019)
LTZ Augustenberg
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