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09.04.2019 | 09:11 | PSM-Update 

Pflanzenschutzmittel: Zulassung nimmt erneut Fahrt auf

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Top News der Zulassung übermittelt.

Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta

Zusätzliche Anwendungsgebiete nach Artikel 51

  • Broadway (Wirkstoffe: Pyroxsulam+Florasulam) kann jetzt zusätzlich in Emmer gegen Gemeiner Windhalm und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter mit 130g/ha, oder gegen Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, Deutsches Weidelgras, Welsches Weidelgras, Gemeiner Windhalm und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter mit 275g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha im Frühjahr nach dem Auflaufen gespritzt werden. Maximal ist eine Behandlung möglich. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.
  • Die Zulassung von Lontrel 720 SG (Wirkstoff: Clopyralid) wurde erweitert. Das Mittel kann jetzt auch gegen Acker-Kratzdistel in Spargel im Freiland in Junganlagen nach dem Durchstoßen und in Ertragsanlagen nach dem Stechen mit 0,167 kg/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha mit Abschirmung gespritzt werden. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

 

Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung für Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) zur Abtötung von Wurzelschossern in Stein- und Kernobst vom 1. April bis zum 29. Juli 2019 für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann bei einer Länge der Wurzelschosser von maximal 10 bis 15 cm mit 16 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha (max. 32 Liter/ha in der jeweiligen Kultur pro Jahr) als Einzelpflanzenbehandlung gespritzt werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von 2 bis 4 Wochen zulässig. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

Achtung: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.

Widerruf der Zulassung von Novodor FC zum 30. April 2019

Die EU-Genehmigung des Wirkstoffs Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis endet am 30. April 2019 durch Zeitablauf. Ein Antrag auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung wurde nicht gestellt. Deshalb hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung von Novodor FC zu diesem Termin widerrufen.

Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30.Oktober 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. 

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt: 

Präparat

Wirkstoff

Zulassung verlängert bis

NeoNet 300 HN

Chlorpropham

31.07.2019

Neo-Stop L300

Chlorpropham

31.07.2019

Daneva u.a.

Mesotrione

31.05.2020

Nagano

Bromoxynil+Mesotrione

31.05.2020

Border

Mesotrione

01.12.2020

 

Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid in Gemüsekulturen hat Auswirkungen auf die Zulassung

Mit der Verordnung (EU) 2019/88 der Kommission vom 18. Januar 2019 wurden die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid in einigen Gemüsekulturen abgesenkt. Die vorliegenden Rückstandsdaten zeigen, dass die neuen Werte in vielen Anwendungsgebieten nicht sicher eingehalten werden können.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb die Zulassung von Mospilan bzw. Danjiri zur Anwendung in Blattkohle im Freiland, in Endivien im Freiland und im Gewächshaus, in Salaten im Gewächshaus und in Spinat, Schnitt- und Stielmangold im Freiland und im Gewächshaus widerrufen.

Achtung: Die Behandlungen in diesen Anwendungsgebieten sind ab sofort nicht mehr zulässig!

(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 08.04.2019
LTZ Augustenberg
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