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15.08.2019 | 06:16 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmittel-Zulassungen verlängert und erneuert

Karlsruhe - Die Zulassung von Cuprozin progress (Wirkstoff: Kupferhydroxid) wurde nach Art. 51 erweitert. Das Mittel kann jetzt auch gegen pilzliche Blattfleckenerreger, Pseudomonas syringae und Valsa leucostoma in Aprikose und Süßkirsche im Gewächshaus zur Anwendung kommen.

Pflanzenschutzmittel-Zulassungen
Pflanzenschutzmittel - Zulassung: Erweiterungen und Verlängerungen. (c) proplanta
Gegen Pseudomonas syringae und zur Befallsminderung von Valsa leucostoma bis zum Knospenaufbruch (BBCH 53), sowie gegen pilzliche Blattfleckenerreger nach der Ernte, sind maximal drei Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen mit 1,4 Liter/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe möglich.

Achtung: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

Auch die Zulassung von Veriphos (Wirkstoff: Kaliumphosphonat) wurde erweitert. Das Mittel kann jetzt zusätzlich im Gewächshaus bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis in Brombeere gegen Falschen Mehltau sowie in Himbeere zur Befallsminderung von Phytophthora fragariae mit 4 Liter/ha in maximal 1.000 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Maximal sind im Abstand von 7 bis 10 Tagen 3 Behandlungen möglich. Die Wartezeit beträgt exakt 5 Tage.

Achtung: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen (NZ113).

Die Zulassung von Ranger (Wirkstoffe: Fluroxypyr + Triclopyr) wurde um folgende Anwendungsgebiete erweitert:

Gegen zur Rodung vorgesehene Weinreben im Freiland ab Knospenschwellen (BBCH 01 bis 92) mit 20% in mindestens 2 ml Wasser pro Stamm auf Rebstumpf oder entrindeten Rebstamm streichen oder 0,4 ml pro Stamm injizieren (Einzelpflanzenbehandlung). Maximaler Mittelaufwand 2 Liter/ha. Maximal ist eine Behandlung zulässig und die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

Achtung: Zur Abtötung von Wurzelschossern in Weinrebe im Freiland nach der Rodung und nach erneutem Austrieb mit 20% in mindestens 2 ml Wasser pro Stamm auf Rebstumpf oder entrindeten Rebstamm streichen oder 0,4 ml pro Stamm injizieren (Einzelpflanzenbehandlung). Maximaler Mittelaufwand 2 Liter/ha. Maximal 1 Behandlung. Wartezeit: F.

Für die folgenden Anwendungen von Dagonis (Wirkstoffe: Fluxapyroxad + Difenoconazol) wurden Zulassungserweiterungen erteilt:

Gegen Sclerotinia-Arten und Erbsenrost in Hülsengemüse (frisch, Nutzung mit oder ohne Hülse) mit 2 Liter/ha in 200 bis 800 Liter Wasser/ha spritzen. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: 7 Tage.

Gegen Purpurfleckenkrankheit und Rost in Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln) und Lauch (Porree) mit 1 Liter/ha in 200 bis 800 Liter Wasser/ha spritzen. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 7 Tagen. Wartezeit: 14 Tage.

Achtung: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 5 Metern vorhanden sein (NW705).

Die Zulassung von Funguran Progress (Wirkstoff: Kupferhydroxid) wurde um folgende Anwendung erweitert: Das Mittel kann jetzt auch gegen Spargelrost in Spargel im Freiland mit 1,4 kg/ha in 600 bis 800 Liter Wasser/ha (maximal zwei Behandlungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen) gespritzt werden. Wartezeit: F.

Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein verminderter Abstand von 5 Metern.

Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) hat folgende neue Anwendungsgebiete erhalten:

Gegen Kohlmottenschildlaus (Weiße Fliege) mit 0,48 Liter/ha in 300 bis 600 Liter Wasser/ha in Rot- und Spitzkohl, Blumenkohle und Kohlrabi mit maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen sowie in Blattkohlen mit maximal 3 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen spritzen. Die Wartezeit beträgt exakt 3 Tage.

Zulassungsverlängerungen von Pflanzenschutzmitteln



Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Zulassungsverlängerungen von PflanzenschutzmittelnBild vergrößern
Zulassungsverlängerungen von Pflanzenschutzmitteln
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 12.08.2019)
ltz augustenberg
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