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28.07.2019 | 01:04 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmittel für Notfallsituation nach Artikel 53 zugelassen

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Notfallzulassung für Dimethofin (Wirkstoff: Dimethomorph) gegen Falschen Mehltau in Blumenkohl im Freiland für die Zeit vom 5. Juli bis zum 1. November 2019 erteilt.

Pflanzenschutzmittel-Zulassung
(c) proplanta
Das Mittel kann bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome mit 1,2 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal 3 Behandlungen (maximal 3,6 Liter/ha in der Kultur) im Abstand von 7 bis 12 Tagen möglich. Wartezeit: 14 Tage.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azadirachtin) die Zulassung zur Bekämpfung der Larven des Kartoffelkäfers in Kartoffeln im ökologischen Landbau für zwei weitere Anwendungen ab dem 05. Juli bis zum 01. November 2019 befristet für 120 Tage erteilt. Insgesamt sind somit maximal 4 Anwendungen mit 2,5 Liter/ha im Abstand von mindestens 7 Tage möglich. Wartezeit 4 Tage.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) eine Zulassung gegen die Kirschessigfliege in Weinrebe (Tafel- und Keltertraube) vom 26. Juli bis 22. November 2019 für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann gegen die Fliegen nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf ab Beginn der Reife bis zum Weichwerden der Beeren (BBCH 81 bis 85) mit 900 ml/ha in maximal 500 bis 1.200 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: 10 Tage.

Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände von 5 Metern. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten. Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.

Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 2 Tagen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen (SF277-2We).

Für Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) ist die Zulassung für den ökologischen Anbau gegen Birnenknospenstecher in Kernobst für die Zeit vom 1. August bis zum 28. November 2019 erteilt. Spruzit Neu kann im Spätsommer/Herbst (ab BBCH 87), wenn die Käfer wieder aktiv werden, aber vor der Eiablage in die Knospen) mit 5,0 Liter/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe (maximal 2 m Kronenhöhe, 10,0 Liter/ha je Behandlung) gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen. Wartezeit: 3 Tage.

Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90% - 30m.

(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 25.07.2019)
ltz augustenberg
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