Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

25.01.2014 | 13:28 | Düngemittel-Management 

Regeln für Düngemittel-Ausbringung bei Frost beachten

Kiel - Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium und der Bauernverband Schleswig-Holstein weisen darauf hin, dass Stickstoff- und phosphathaltige Dünger wie Gülle und Gärreste grundsätzlich nicht auf gefrorenen Böden ausgebracht werden dürfen.

Düngeausbringung
(c) proplanta
Das Verbot gilt auch, wenn die Böden überschwemmt, wassergesättigt oder durchgängig mit mehr als fünf Zentimeter Schnee bedeckt sind. „Dies ist zum Schutz der Böden und Gewässer notwendig“, betonten Umweltminister Robert Habeck und Verbandspräsident Werner Schwarz gestern (24. Januar 2014).

Es gibt jedoch Ausnahmen: Düngemittel und Wirtschaftsdünger dürfen dann ausgebracht werden, wenn der Boden im Laufe des Tages oberflächig auftaut.

Der Bauernverband weist darauf hin, dass die Düngemittel dann in die oberste Bodenschicht eindringen und somit vom Boden aufgenommen werden. Allerdings müsse dies im Einzelfall vor Ort beurteilt werden. Basis dafür sei eine aktuelle Auftauprognose des Deutschen Wetterdienstes.

Nur, wenn dieser Prognose zufolge die Böden in den Mittags- oder Nachmittagsstunden auftauen, darf der Dünger ausgebracht werden. In diesem Fall darf schon in den Vormittagsstunden mit der Ausbringung begonnen werden, um Bodenschäden zu verringern.

Auch bei erlaubter Ausbringung auf noch gefrorenen Boden muss jedoch ein Abschwemmen in oberirdische Gewässer vom Landwirt unbedingt verhindert werden, betont das MELUR. Dafür trägt der Landwirt die Verantwortung. Deshalb ist es geboten, ausreichend große Abstände zu Gewässern einzuhalten und nur auf ebenen Flächen entsprechend geringe Mengen auszubringen.

Eine frühzeitige Düngung im Jahr könne aus mehreren Gründen sinnvoll sein, betont der Bauernverband. Es entstünden bei kühlen Temperaturen deutlich weniger Geruchsemissionen und die Böden sowie die Wege würden bei Frost deutlich weniger belastet. Die Nährstoffe müssen sich im Boden erst umsetzen, um dann später von den Pflanzen aufgenommen werden zu können.

Durch die frühe Ausbringung stünden die Nährstoffe dann bei Vegetationsbeginn rechtzeitig zur Verfügung. Wegen der geringeren Emissionsverluste aus der Gülle werden mehr Nährstoffe pflanzenbaulich wirksam. Deswegen benötigen die Einzelflächen aufgrund der frühen Ausbringung auch weniger Nährstoffe, was positiv für den Gewässerschutz sei.

Die Düngeverordnung gibt Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln vor, die im Normalfall bis zum 31. Januar laufen. Die Landwirte können jedoch auf Antrag die Sperrfrist verschieben. Eine Sperrfristverschiebung bedeutet, dass die Betriebe im Herbst entsprechend früher die Ausbringung einstellen und dafür ab 16. Januar auf bewachsenen Böden wieder ausbringen dürfen.

Da die Herbstdüngung aufgrund der dann noch ablaufenden Nitrifikationsprozesse zu einer höheren Nitratfreisetzung und –verlagerung im Boden führt, kann durch die Verschiebung der Sperrfrist die Gefahr einer Auswaschung ins Grundwasser verringert werden. Von der Ausnahmeregelung hat eine Vielzahl von Landwirten Gebrauch gemacht. (PD)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Ministerin sieht positiven Trend bei Belastungen durch Düngung

 140 Anträge für Sofortförderprogramm

 Rote Gebiete: Klagen von drei Landwirten in Bayern abgewiesen

 Rinder-Schiff dockt in Kapstadt an - Gestank an Bord unvorstellbar

 Trockener Sommer lässt Stickstoffüberschuss steigen

  Kommentierte Artikel

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken

 Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission zur Klärung aufgefordert

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Nach Atomausstieg boomen erneuerbare Energien in Niedersachsen

 Massive Flächenverluste in Bayern

 Umsatzsteuersätze: Union will Reform

 Union fordert Ergebnisse beim Bürokratieabbau

 Nachhaltiges Investieren lohnt sich