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29.05.2015 | 09:23 | Anbaudiversifizierung 

Sommergetreide kehrt durch EU-Vorgaben auf's Feld zurück

Hannover - Im Sinne einer gesunden Fruchtfolge haben sich viele Ackerbauern schon immer daran gehalten, mindestens drei verschiedene Feldfrüchte im Wechsel auf ihren Flächen anzubauen - nun sind sie dazu auch gesetzlich verpflichtet.

Sommergetreideanbau
(c) proplanta
Die Anbaudiversifizierung nach EU-Vorgaben sorgt für eine interessante Entwicklung in der landwirtschaftlichen Anbaustatistik: Die Aussaat von Sommergetreide hat nach Mitteilung des Landvolk-Pressedienstes in diesem Jahr deutlich zugenommen.

Der Verband beruft sich auf Auswertungen des Landesamtes für Statistik. Die mit Sommergerste bestellte Fläche in Niedersachsen stieg von 36.300 auf 45.900 Hektar um über 26 Prozent. Ein Großteil der niedersächsischen Sommergerste wird als Braugerste verwendet. Auch die eher unbedeutende Sommerweizenfläche wuchs um elf Prozent oder 500 Hektar auf 4.900 Hektar.

Getreide, das bereits im Herbst ausgesät wird, hat einen deutlichen Wachstumsvorsprung und ist wegen der längeren Vegetationsperiode ertragreicher als die Sommersorten. Sehr bedeutsam, da besonders ertragreich, ist der Winterweizen. Er wird in Niedersachsen auf 417.800 Hektar angebaut und liefert einen Ertrag von durchschnittlich 85 Dezitonnen je Hektar (dt/ha).

Beim Sommerweizen ernteten die Landwirte im vergangenen Jahr mit durchschnittlich 62 dt/ha deutlich weniger. Bei Gerste sind die Unterschiede nicht ganz so gravierend. In den Sommerungen wurden ebenfalls 62 dt/ha geerntet, Wintergerste lieferte mit 77 dt/ha aber mehr. Da Sommergetreide erst ab März ausgesät wird, können die Landwirte auf diesen Flächen über die Wintermonate Zwischenfrüchte anbauen.

Senf, Phacelia oder andere Grünpflanzen verhindern Wind- und Wassererosion und bieten Tieren im Winter Deckung und Nahrung. Außerdem sorgt die Durchwurzelung für eine gute Bodenstruktur und schützt Nährstoffe vor der Auswaschung. Schließlich wird in Sommerkulturen die Gefahr von Frostschäden minimiert.

Um die von der EU geforderten Greening-Maßnahmen zu erfüllen, können Landwirte beispielsweise fünf Prozent ihres Ackers als ökologische Vorrangfläche still legen. Der Anteil der Stilllegungsflächen in Niedersachsen hat sich deshalb im Vergleich zum Vorjahr von 25.300 auf 34.800 Hektar um 37,3 Prozent erhöht.

Der Anbau von Winterraps ist wegen der Bedrohung der Bestände durch den Rapserdfloh um 8,5 Prozent auf 116.300 Hektar zurückgegangen. Wegen ungewisser Preisentwicklung bei Zuckerrüben und als Folge der guten Erträge im Vorjahr haben die Anbauer die Flächen von 101.400 auf 87.000 Hektar um 14,3 Prozent reduziert. (LPD)
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