Es eignen sich verschiedene Kulturen wie
Raps, Senf, Phacelia (auf nächstjährigen Bienenweide-Flächen eventuell in Kombination mit Perser- oder Alexandrinerklee), Grünschnittroggen, Rauhafer (zu Biogasmais),
Gräser (Einjähriges
Weidelgras schosst und schiebt noch vor Winter, wintert aber aus; Welsches Weidelgras für die Nutzung nach Winter und länger) oder Gräser-/Kleegemisch.
Um negative Fruchtfolgeeffekte zu vermeiden sollten Pflanzenarten, die als Hauptfrucht angebaut werden, nicht als
Zwischenfrucht dienen, z.B. keine Kreuzblütler in Rapsfruchtfolgen oder Anbaupausen bei Leguminosen (Erbsen, Klee) einhalten.
Vorgaben zu Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) im Rahmen des
Greening oder beantragten FAKT-Maßnahmen sind zu beachten. Dies sind u.a. bei:
Zwischenfrucht als ÖVF
- Mischungen mit mindestens 2 Arten nach vorgegebener Liste
- Aussaat ab 16.07. 2017 bis 01.10.2017
- Kein Herbizid-Einsatz nach Ernte der Vorfrucht !
- Aussaat schnellstmöglich nach der Ernte durchführen und Aussaatstärke nicht zu gering wählen um Ausfallaufwuchs und Unkräuter gut zu unterdrücken
- Aufwuchs darf im Antragsjahr nicht genutzt werden, außer Beweidung von Schafen und Ziegen, im Folgejahr ist eine Nutzung möglich, aber Hauptkultur muss folgen
- Mulchen/Walzen im Herbst möglich
- Einarbeitung frühestens ab 16.01.2018
FAKT Herbstbegrünung E1.1
- Landwirtschaftliche Kulturpflanzen nicht in Reinsaat verwenden
- Aussaat bis Mitte September (Begrünungsmischungen E 1.2 bis Ende August)
- Der entsprechende Aufwuchs darf weder im Herbst noch im Frühjahr genutzt werden, Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich
- Mulchen/Einarbeiten ab Ende November
- Kein Einsatz von Herbiziden zur Beseitigung des Aufwuchses
- Aussaat der Folgekultur darf mit Herbiziden vorbereitet werden
Hinweis zu Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit großkörnigen Leguminosen
- Großkörnige Leguminosen (Erbsen, Ackerbohnen u.a.) müssen bis 15. August auf der Fläche bleiben.
- Sofern die Druschreife vorher eintritt, muss die Ernte mindestens 3 Tage vor dem genauen Erntetermin dem Amt schriftlich gemeldet werden.
(Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 25.07.2017)