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27.07.2017 | 14:29 | Begrünung 

Tipps für den Zwischenfruchtanbau

Karlsruhe - Für den Zwischenfruchtanbau sprechen die Stickstoffspeicherung über den Winter, Erosionsverminderung und Verbesserung des Bodengefüges, Unkrautunterdrückung, Krankheitsunterbrechung, aber auch Futtergewinnung.

Zwischenfruchtanbau
Die Pflanzenschutzexpertin vom LRA Schwarzwald-Baar-Kreis greift heute das viel diskutierte Thematik Zwischenfrüchte und Begrünung auf um dabei wichtige Tipps und regionale Hinweise zu geben. Sie resümiert, dass die Zwischenfrucht/Begrünung sich auf der Baar besonders gut entwickeln kann, wenn die Aussaat bis Ende August erfolgt. (c) proplanta
Es eignen sich verschiedene Kulturen wie Raps, Senf, Phacelia (auf nächstjährigen Bienenweide-Flächen eventuell in Kombination mit Perser- oder Alexandrinerklee), Grünschnittroggen, Rauhafer (zu Biogasmais), Gräser (Einjähriges Weidelgras schosst und schiebt noch vor Winter, wintert aber aus; Welsches Weidelgras für die Nutzung nach Winter und länger) oder Gräser-/Kleegemisch.

Um negative Fruchtfolgeeffekte zu vermeiden sollten Pflanzenarten, die als Hauptfrucht angebaut werden, nicht als Zwischenfrucht dienen, z.B. keine Kreuzblütler in Rapsfruchtfolgen oder Anbaupausen bei Leguminosen (Erbsen, Klee) einhalten.

Vorgaben zu Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) im Rahmen des Greening oder beantragten FAKT-Maßnahmen sind zu beachten. Dies sind u.a. bei:

Zwischenfrucht als ÖVF

- Mischungen mit mindestens 2 Arten nach vorgegebener Liste

- Aussaat ab 16.07. 2017 bis 01.10.2017

- Kein Herbizid-Einsatz nach Ernte der Vorfrucht !

- Aussaat schnellstmöglich nach der Ernte durchführen und Aussaatstärke nicht zu gering wählen um Ausfallaufwuchs und Unkräuter gut zu unterdrücken

- Aufwuchs darf im Antragsjahr nicht genutzt werden, außer Beweidung von Schafen und Ziegen, im Folgejahr ist eine Nutzung möglich, aber Hauptkultur muss folgen

- Mulchen/Walzen im Herbst möglich

- Einarbeitung frühestens ab 16.01.2018

FAKT Herbstbegrünung E1.1

- Landwirtschaftliche Kulturpflanzen nicht in Reinsaat verwenden

- Aussaat bis Mitte September (Begrünungsmischungen E 1.2 bis Ende August)

- Der entsprechende Aufwuchs darf weder im Herbst noch im Frühjahr genutzt werden, Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich

- Mulchen/Einarbeiten ab Ende November

- Kein Einsatz von Herbiziden zur Beseitigung des Aufwuchses

- Aussaat der Folgekultur darf mit Herbiziden vorbereitet werden

 Hinweis zu Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit großkörnigen Leguminosen

- Großkörnige Leguminosen (Erbsen, Ackerbohnen u.a.) müssen bis 15. August auf der Fläche bleiben.

- Sofern die Druschreife vorher eintritt, muss die Ernte mindestens 3 Tage vor dem genauen Erntetermin dem Amt schriftlich gemeldet werden.

(Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 25.07.2017)
LTZ Augustenberg
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