Der Behandlungsabstand, der zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten sowie zu Flächen für die Allgemeinheit oder mit Clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) einzuhalten ist, wurde von 100 Metern auf 50 Metern verkürzt. Er gilt auch zu Flächen, auf denen gemäß Öko- oder Diätverordnung der EU produziert wird.
Zu allen übrigen Flächen ist bei Anwendung von
Colzor Trio ein Abstand von 5 m einzuhalten. Zu Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen muss kein Abstand eingehalten werden. Die übrigen Anwendungsbestimmungen bleiben unverändert.
Mit den verbesserten Abstandsauflagen trägt die Zulassungsbehörde neuen Abdriftuntersuchungen Rechnung. (Pd)
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