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16.09.2013 | 09:29 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Wachstumsregler und Fungizide in Raps

Dresden - Ab dem 4-Blattstadium der Rapsbestände sollte die Entscheidung über den Einsatz von Wachstumsreglern/Fungiziden im Herbst getroffen werden.

Praxis-Tipp
(c) proplanta
Behandlungen im Herbst werden vorrangig als Wachstumsreglermaßnahme mit verringerten Aufwandmengen empfohlen. Eine gezielte Bekämpfung von Phoma lingam ist sehr schwierig, da bei einer feuchten Herbstwitterung den gesamten Herbst bis in den Winter hinein ständig Infektionsmöglichkeiten bestehen.

Anhand der schlagspezifischen Bedingungen ist genau zu prüfen, ob eine Behandlung wirklich erforderlich ist. Eine wichtige vorbeugende Maßnahme ist nach wie vor der Anbau toleranter, standfester Sorten mit guter Winterhärte.

Eine Behandlung kann notwendig werden, wenn:

- Frühsaaten weit entwickelt sind, zum Überwachsen neigen oder gut mit Stickstoff versorgt sind, aber auch lückige ungleichmäßige Bestände vorhanden sind,
- Phoma lingam zeitig und sehr stark auftritt,
- die angebaute Sorte schnellwüchsig und krankheitsanfällig ist,
- es in der Region häufige Auswinterungsprobleme gibt,
- die Herbstwitterung feucht-warm und wüchsig ist

Für einen optimalen Behandlungserfolg ist wüchsige Witterung (Tagestemperaturen um 15 °C) erforderlich.

Auf einigen Flächen tritt bereits Falscher Mehltau verstärkt auf. Ein zeitiges starkes Auftreten im Keimblattstadium kann unter Umständen (langsames Wachstum) zum Absterben der Pflanzen führen. Dieser Krankheit kann nur im Vorfeld mit einer Beizung mit DMM oder Cruiser OSR entgegengewirkt werden.

Daneben sollten die Kontrollen zum Auftreten von Ackerschnecken, Rapserdflöhen und weiteren tierischen Schaderregern (Kohlweißling, Rübsenblattwespe, Kohlmotte, Kleine Kohlfliege) in den Rapsbeständen nicht vernachlässigt werden. In einigen Regionen Sachsens hat der Rapserdfloh an Bedeutung zugenommen.

Auf den Neusaaten findet man erste Fraßsymptome. Zur Überwachung der Schädlinge sind rechtzeitig Gelbschalen aufzustellen. Bekämpfungsmaßnahmen sollten nur nach Überschreitung eines Bekämpfungsrichtwertes (Auflaufbeginn bis 4-Blattstadium: > 10 % Lochfraß; 01.09. bis 20.09.: 75 Käfer/Schale in 10 Tagen; 21.09. bis 31.10.: 50 Käfer/Schale in 10 Tagen) erfolgen.

Quelle: Dr. Michael Kraatz / LfULG Dresden

> Weitere Informationen finden Sie im Pflanzenbauberater
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