Ab dem Fahnenblatt-Stadium bzw. Ährenschieben sind die Schläge auf
Schädlingsbefall zu kontrollieren. Die ersten
Larven der Getreidehähnchen sind auf einzelnen Blättern zu finden, allerdings noch unter der Schadensschwelle.
Getreidehähnchen - Die mit schwarzem Kot bedeckten Larven fressen längliche Fenster zwischen den Blattadern, hauptsächlich des Fahnenblattes. Wirtschaftlicher Schaden entsteht ab 20% geschädigter Blattfläche. Die Schadensschwelle liegt in der Gerste bei 0,5 - 1 Larve/Halm, im Weizen bei 0,5 – 1 Larve/Fahnenblatt und im Hafer bei 0,75 – 1,5 Larve/Fahnenblatt.
Blattläuse - Ab Ährenschieben muss auch auf Läusebefall geachtet werden. Die Schadensschwelle ist erreicht, wenn 65% der Ähren/Fahnenblätter befallen sind.
Im Bedarfsfall bienenungefährliche Mittel benutzen. Bei Mischungen von Insektiziden mit Azolfungiziden auf die Änderung der Bienenschutzauflage achten (B4 à B2/B1). Zum Schutz von Wildbienen sollten
Insektizide grundsätzlich in den Abendstunden angewendet werden. Insektizide allgemein nicht zu früh anwenden, ansonsten wird evtl. eine zweite Behandlung notwendig. Verminderte Anwendungshäufigkeit beugt auch einem Wirkungsverlust der Mittel vor.
(Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 13.06.2019)