Die Frage, ob jetzt noch eine Herbizidbehandlung im Wintergetreide erfolgen sollte richtet sich nach dem Stand der Kultur und vor allem nach dem tatsächlichen Unkrautbefallsdruck:
- Bei schlechtem Auflauf oder geringen Unkrautdruck ist es ratsam die Bekämpfungsentscheidung auf das Frühjahr zu legen.
- Bei vorhandenem hohem Besatz mit
Ackerfuchsschwanz und Unkräutern kann aus jetziger Sicht ohne weiteres noch Anfang November eine entsprechende Behandlung erfolgen (siehe Empfehlungen der letzten Mitteilungen).
- Bei Novembersaaten von Winterweizen sollte die Möglichkeit einer Brachfliegenbekämpfung eventuell in Erwägung gezogen werden. Die für diesen Zweck mögliche Zusatzbeize „Contur Plus“ ist in diesem Jahr letztmals anwendbar. Wegen abgelaufener Zulassung besteht momentan eine Aufbrauchsfrist. Zu beachten dabei ist, dass ab 01.07.2019 die Anwendung eventuell noch vorhandener Restmengen dann verboten ist. Somit ist eine
Beizung mit diesem Mittel im nächsten Jahr nicht mehr möglich.
Hinweis: Sperrzeiten für N Düngung beachten!Nur noch auf Grünland besteht bis Ende Oktober die Möglichkeit einer Gülle- oder Gärsubstratausbringung. Die generelle
Sperrfrist endet dann am 31. Januar. Viehhaltern wird empfohlen die häufig überwachsenen und abgestandenen Grünlandbestände jetzt noch zu mulchen. Zur weiteren Pflege der durch Trockenheit geschädigten Grasnarben könnte auch eine entsprechende
Nachsaat im Frühjahr beitragen.
(Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 29.10.2018)