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07.07.2019 | 06:13 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Zulassung von Desmedipham nicht erneuert

Karlsruhe - Das BVL hat mitgeteilt, dass Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit Desmedipham am 1. Januar 2020 enden.

Pflanzenschutzmittel-Zulassung
(c) proplanta
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1100 hat die Europäische Kommission festgelegt, dass bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Desmedipham als Wirkstoff enthalten, spätestens am 1. Januar 2020 widerrufen werden.

Das BVL wird deshalb den Zulassungsinhabern den Widerruf der Zulassung ankündigen. Sollte ein Zulassungsinhaber einen Antrag auf Widerruf stellen, wird das BVL die Zulassung antragsgemäß widerrufen. Es gelten dann die in der Durchführungsverordnung geregelten Fristen bezüglich Aufbrauch und Abverkauf. Diese enden spätestens am 1. Juli 2020.

Achtung: Falls der Widerruf der Zulassung durch das BVL erfolgt („von Amts wegen“), darf das Pflanzenschutzmittel ab dem Widerrufsdatum weder verkauft noch angewendet werden, da in diesem Fall das Pflanzenschutzgesetz keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen zulässt.

Folgende Pflanzenschutzmittel sind betroffen:
Pflanzenschutzmittel mit DesmediphamBild vergrößern
Pflanzenschutzmittel mit Desmedipham
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.07.2019)
ltz augustenberg
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