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16.01.2019 | 13:53 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Zulassung von Präparten mit dem Wirkstoff Deiquat widerrufen

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Deiquat zum 4. Mai 2019.

Pflanzenschutzmittel-Zulassungen
Pflanzenschutzmittel - Widerruf der Zulassung von Präparten mit dem Wirkstoff Deiquat. (c) proplanta
Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

- Reglone
- Reglor
- Dessix
- Bleran
- REGLEX
- Mission 200 SL
- Profi Deiquat Super
- Mission
- Diquanet
- DIQUA
- DIQUAD
- Life Scientific Diquat

Achtung: Die Mittel Mission, Diquanet, DIQUA und Life Scientific Diquat werden von Amts wegen widerrufen. Hier gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen. Das heißt, Mittelreste sind nach dem 4. Mai 2019 zu entsorgen!

Hinweise: Für die Mittel DIQUAD und Reglone, auch vertrieben als Reglor, Dessix, Bleran, REGLEX, Mission 200 SL und Profi Deiquat Super, erfolgt der Widerruf auf Antrag der Zulassungsinhaber. Hier gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 4. November 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 4. Februar 2020.

Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1532. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Grund für diesen Widerruf: Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1532 hat die Europäische Kommission entschieden, die EU-Genehmigung für Deiquat als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. In der Durchführungsverordnung sind Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen festgesetzt.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.01.2019)
LTZ Augustenberg
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