Die Genehmigung für den Wirkstoff
Glyphosat wurde im Dezember 2017 von der Europäischen Kommission um fünf Jahre bis zum 15. Dezember 2022 erneuert.
Ab dem Zeitpunkt der erneuten Wirkstoffgenehmigung haben die EU-Mitgliedstaaten zwölf Monate Zeit, über die Erneuerung der bestehenden Zulassungen der Pflanzenschutzmittel zu entscheiden. Können die Verfahren nicht in der vorgeschriebenen Zeit abgeschlossen werden und hat der Antragsteller dies nicht zu verantworten, müssen die bestehenden Zulassungen von Amts wegen verlängert werden.
Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit verlängert daher die Zulassungen der glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel um ein Jahr bis zum 15. Dezember 2019.
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 17.12.2018)