Gegen die Kleine Kohlfliege in Rettich, Brokkoli und
Wirsing im Freiland. Das Mittel kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,75 Liter/ha in 300 bis 800 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen möglich. Wartezeit: Rettich 14, Brokkoli und Wirsing 7 Tage.
Gegen die Möhrenfliege in
Möhre im Freiland. Das Mittel kann bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit 0,75 Liter/ha in 300 bis 1.000 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 10 Tagen möglich. Wartezeit: 14 Tage.
Gegen Thripse in
Bundzwiebeln im Freiland. Das Mittel kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,75 Liter/ha in 200 bis 800 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen möglich. Wartezeit: 14 Tage.
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 Metern vorhanden sein (
NW701).
Achtung für alle Anwendungen gilt: Zum Schutz des Grundwassers keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole in Folgekulturen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1).
Es darf nicht auf blühende oder von
Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT108 zu beachten.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt: