Auch deren Anbauumfang wird in den nächsten Jahren mit Erfüllung der Greening-Auflagen über den Zwischenfruchtanbau als ökologische Vorrangfläche weiter steigen.
Erfolgreich und sicher lassen sich Zwischenfruchtbestände bei umgehender Aussaat nach der Ernte der Vorkultur etablieren. Vor allem in trockenen Regionen wird sichergestellt, dass mit der Restfeuchte des Bodens das Saatgut zum Keimen gebracht werden kann. Die Aussaat sollte bis spätestens Mitte August erfolgen, danach schränkt sich das Spektrum geeigneter Arten sehr ein.
Je nach im Betrieb vorhandener Technik und Strohmanagement kann die Aussaat als Mähdruschsaat, in Mulch – oder
Direktsaat oder mittels Grubber mit aufgebautem Sägerät erfolgen. Bei niedrig mit Stickstoff versorgten Böden empfiehlt sich für einen guten Biomassenzuwuchs eine organische Düngung vor oder zeitnah am Aussaattermin. Unkrautunterdrückende Wirkung durch Zwischenfruchtanbau erfolgt nur bei Arten mit zügiger Jugendentwicklung, hoher Frostresistenz und hoher Biomassebildung. Somit können saubere Äcker im Frühjahr gewährleistet und der Einsatz eines Totalherbizids vermieden bzw. reduziert werden.
Greeningkonforme Mischungen sollten pflanzenbaulich sinnvoll zusammengestellt werden. Empfehlenswert sind Leguminosen in der Mischung, da diese Luftstickstoff binden, der nichtlegumen Mischungspartner für die Biomassebildung zur Verfügung steht. Frostempfindlichen Kulturen wie Ramtillkraut, Buchweizen oder Sonnenblumen sollten frostunempfindlichere Gemengepartner wie Phacelia beigemischt werden, um eine möglichst lange Begrünung im Herbst sicherzustellen.
Bei sehr massenwüchsigen Beständen empfiehlt sich, diese bei Frost zu walzen, damit der Boden im Frühjahr besser abtrocknen kann. Gemeinsame Untersuchungen des
DWD mit dem LfULG haben gezeigt, dass mit Mindererträgen in der Folgekultur aus Sicht des Bodenwasserhaushaltes nicht zu rechnen ist.
Quelle: Anja Schmidt / LfULG Dresden