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02.03.2011 | 17:43 | Pferdevirus 

Ansteckende Blutarmut der Einhufer

Stuttgart - Ansteckende Tierkrankheit bei Pferden ist im Landkreis Rottweil aufgetreten, die Behörden haben erforderliche Maßnahmen ergriffen.

Pferdevirus

Im Landkreis Rottweil ist bei zwei Pferden in einer Hobbypferdehaltung die nach Tierseuchenrecht anzeigepflichtige „Ansteckende Blutarmut der Einhufer“ aufgetreten. Die betroffenen Tiere mussten im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen getötet werden. Die Behörden haben in einem Radius von einem Kilometer um den betroffenen Stall einen Sperrbezirk eingerichtet. Die Viruserkrankung ist nicht auf den Menschen übertragbar, für die infizierten Tiere kann sie hingegen tödlich verlaufen. Tiere, die sich mit dem Virus angesteckt haben, müssen eingeschläfert werden.

Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer ist nur für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras infektiös. Einmal infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und potenzielle Virusausscheider, auch wenn sie keinerlei Krankheitserscheinungen erkennen lassen. Sie können aber eine Ansteckungsquelle für weitere Einhufer darstellen.

Während die Krankheit in jüngster Vergangenheit in Baden-Württemberg nicht aufgetreten ist, wurde in den vergangenen Monaten in  Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen bei mehreren Pferden eine Infektion nachgewiesen. Die Krankheit wird immer wieder mit illegal verbrachten Pferden aus Rumänien in Verbindung gebracht. Dort sind allein im Jahr 2010 über 11.000 Pferde betroffen gewesen. Nach derzeitigem Sachstand lässt sich der Fall im Landkreis Rottweil jedoch nicht mit Rumänien in Verbindung bringen.



Hinweise für Halter von Pferden, Eseln, Maultieren, Mauleseln und Zebras:


Wie äußert sich die Erkrankung?

Der Zeitraum vom Zeitpunkt der Infektion bis zum Auftreten von Krankheitsanzeichen (Inkubationszeit) kann nach neueren Untersuchungen bis zu 90 Tagen betragen. Die Blutarmut (Anämie) als Leitsymptom entsteht durch eine antikörperbedingte Zerstörung der roten Blutkörperchen (Hämolyse).


Äußere Krankheitsanzeichen sind:

  • Fieber bis 42°C
  • Appetitlosigkeit, Schwäche, Zittern, schwankender Gang
  • Angelaufene Gliedmaßen bzw. Flüssigkeitsansammlung (Ödeme) am Unterbauch oder Schlauch u. dadurch bedingte Schwellungen
  • Abmagerung, Konditionsverlust
  • Gelbe bis blasse Schleimhäute
  • Punktförmige Blutungen auf den Schleimhäuten

Das Viruspartikel ändert häufig seine Struktur und kann deshalb von den Antikörpern nicht immer beseitigt werden. Bedingt durch diese ständigen Veränderungen muss sich der Organismus immer wieder erneut mit dem Virus auseinandersetzen. Dies äußert sich darin, dass das Fieber in unregelmäßigen Abständen wieder auftritt (chronische Verlaufsform). In den fieberfreien Zeiten können die infizierten Pferde völlig unauffällig erscheinen, so dass die Erkrankung meist erst spät erkannt wird. Die Krankheit führt früher oder später zum Tod des Tieres.


Wie kann ich meine Pferde schützen?

Ein Impfstoff gegen die Krankheit steht nicht zur Verfügung. Daher ist es wichtig, durch Einhalten folgender Hygienemaßnahmen eine Ansteckung der eigenen Pferde zu verhindern:

  • Sauberhalten der Boxen, Stallgasse und aller dazugehörigen Räumlichkeiten.
  • Vermeiden vom gemeinsamen Gebrauch von Sattelzeug und Bürsten; wenn doch sollten sie nach jedem Gebrauch desinfiziert werden, da sie Hautabschürfungen mit Absorption von Sekreten oder Exkreten bewirken können.
  • Regelmäßige Entfernung von Pferdeäpfeln und Mist; auf Weiden und Paddocks sollte kein Wasser in Pfützen oder Lachen stehen, sondern eine gute Drainage vorhanden sein um die Insektenvermehrung einzuschränken.
  • Die Hauptflugzeit einiger übertragenden Insektenarten liegt in der Regel in der Abend- und Morgendämmerungszeit. Eine Aufstallung der Pferde eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang kann den Insektenkontakt verringern. Prophylaktisch können insektenabwehrende Mittel (Repellentien) eingesetzt werden.
  • Importierte Pferde aus gefährdeten Gebieten sollten in Quarantäne gehalten werden.
  • Pferdekontakte auf Turnieren, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken.


Weitere Informationen zum Thema Tiergesundheit finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de . (PD)

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