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01.04.2015 | 10:54 | Behördliche Konsequenzen prüfen 

Erste Daten aus Antibiotika-Monitoring veröffentlicht

Berlin - Mit den gestern veröffentlichen Daten aus dem staatlichen Antibiotika-Monitoring wird erstmals die Therapiehäufigkeit in Betrieben, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, gleichzeitig für die Landwirte und für die Überwachung offenkundig.

Antibiotika-Einsatz in Deutschland
(c) Eisenhans - fotolia.com
Die Tierhalter können anhand der bundesweit ermittelten Kennzahlen vergleichen, wie ihre individuelle Situation zu beurteilen ist.

Die Behörden erhalten Kenntnis über die landwirtschaftlichen Betriebe, bei denen im Berichtszeitraum überdurchschnittlich häufig Antibiotika eingesetzt wurden. Auf diese Betriebe zielen  die Maßnahmen ab, die mit der 16. AMG-Novelle gesetzlich festgelegt wurden.

„Zusammen mit den seit 2012 vierteljährlich erhobenen Daten aus dem privatwirtschaftlichen Antibiotika-Monitoring der QS Qualität und Sicherheit GmbH ist nun die systematische Erfassung der Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung in Deutschland auf hohem Niveau etabliert und sorgt für maximale Transparenz“, betont Dr. Hans-Joachim Götz, Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte.

Auf Grundlage der aus dem staatlichen System neu gewonnenen Daten muss jetzt in Betrieben, die die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) bekanntgegebenen Vergleichswerte überschreiten, eine Antibiotikareduktion erfolgen. Für die Reduktionsmaßnahmen gilt der Grundsatz, dass sie verantwortlich sein müssen und die Gesundheit des Tieres nicht gefährden dürfen.

Betriebe, die die Kennzahl 1 (= mittlerer Wert aus allen einzelbetrieblichen Therapiehäufigkeiten) überschreiten, sind verpflichtet, einen Tierarzt hinzuzuziehen, um die Ursachen für die überdurchschnittliche Antibiotikaanwendung zu analysieren und Maßnahmen für eine Reduzierung einzuleiten. Überschreitet ein Betrieb die Kennzahl 2 (= Wert, unter dem 75 Prozent aller Therapiehäufigkeiten liegen) muss ein schriftliches Konzept zur Antibiotikaminimierung erstellt und der zuständigen Behörde unaufgefordert übermittelt werden.

Das Konzept muss konkret die Gründe benennen, die zur Überschreitung der Kennzahl geführt haben, und auch das Ergebnis der tierärztlichen Beratungen enthalten sowie Einzelheiten zu den Maßnahmen, die zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes ergriffen werden sollen.

„Das ist der richtige Ansatz, um den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung nachhaltig zu reduzieren und damit das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu minimieren“, so Götz. „Allerdings müssen die von tierärztlicher Seite angeratenen Maßnahmen auch umgesetzt werden“. Hierfür ist sicherzustellen, dass die Minimierungskonzepte von den Überwachungsbehörden fachlich geprüft und flächendeckende Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt werden.

Ebenso müssen weitere Verbesserungen des Arzneimittelgesetzes aus der Praxis heraus im laufenden Prozess vorgenommen werden, sobald Defizite erkennbar sind. Ansonsten läuft der erhebliche Aufwand, den Landwirte, Tierärzte und Behörden nun betreiben, ins Leere. (bpt)
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