Dabei geht es etwa um Mindestgrößen, Bodengestaltung und Beleuchtung, wie das Bundesagrarministerium am Freitag mitteilte. «Haltungssysteme sollen künftig stärker an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden», sagte Ministerin Ilse
Aigner (CSU). Die Verordnung, die nun als Entwurf an Länder und Verbände ging, soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Hierzulande gibt es den Angaben zufolge 58 größere Betriebe mit Mast- und Zuchtkaninchen.
Vorgeschrieben werden soll zum Beispiel, dass Ställe rutschfeste Böden und trockene Liegeflächen haben. Kaninchen, die gern Gruppen bilden, dürfen nicht isoliert gehalten werden. Alle Tiere sollen Stroh oder Heu und Nagematerial bekommen. In die Gebäude muss auch natürliches Licht fallen. Züchter müssen sicherstellen, dass mindestens zweimal am Tag jemand nach allen Kaninchen sieht. Um die Überwachung der Länderbehörden zu erleichtern, müssen die Halter über die Bestände Aufzeichnungen führen. Über die Neuregelungen hatte auch «Bild.de» berichtet.
Bisher gelten für die professionelle Kaninchenzucht nur allgemeine Tierschutzvorschriften. Das Bundesministerium rechnet damit, dass wegen der speziellen Regelungen Haltungsvorrichtungen teils umgebaut oder erneuert werden müssen. Für bestehende Anlagen soll es daher Fristen von einem Jahr bis acht Jahren geben. Andere Regeln müssen gleich umgesetzt werden. Der Verordnung muss der
Bundesrat zustimmen. (dpa)