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31.01.2017 | 09:56 | H5N8 
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Neue Risikobewertung bei Vogelgrippe

Stuttgart - Wegen der Vogelgrippe wurde von 17. November 2016 bis 31. Januar 2017 die landesweite Pflicht zur Aufstallung von Geflügel in Baden-Württemberg angeordnet.

Risikogebiete Vogelgrippe H5N8
(c) proplanta
Auf der Grundlage einer neuen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts und der Vogelwarte Radolfzell wird durch Allgemeinverfügungen ab 2. Februar 2017 in einzelnen Gebieten mit erhöhtem Vogelgripperisiko für zunächst sechs Wochen, und somit bis zum 15. März 2017, die Stallpflicht risikoorientiert regional angeordnet.

„Die neue Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 24. Januar 2017, die Situationseinschätzung der Experten der Vogelwarte Radolfzell und Gespräche mit Verbänden sowie die von anderen Bodenseeanrainerstaaten ergriffenen Maßnahmen haben uns zu der Entscheidung geführt, eine risikoorientierte regionale Stallpflicht in Baden-Württemberg zu verfügen. Im Mittelpunkt steht dabei auch weiterhin der größtmögliche Schutz für unser Haus- und Nutzgeflügel“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (31. Januar) in Stuttgart.

„Auf Grund des nach wie vor massiven Seuchengeschehens in unseren Nachbarländern, in Europa und aktuellen Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Baden-Württemberg, können wir keine Entwarnung geben. Deshalb müssen Tierhalter auch weiterhin landesweit die Biosicherheitsmaßnahmen streng einhalten", forderte der Minister. Bis heute wurden in Baden-Württemberg 304 Fälle des hochansteckenden Vogelgrippevirus bei Wildvögeln bestätigt. Untersucht wurden bislang 1.123  Proben.

Minister veranlasst risikoorientierte regionale Aufstallung

Die risikoorientierte regionale Aufstallung gilt in den kommenden sechs Wochen bis zum 15. März 2017 zum einen für Gebiete in unmittelbarer Nähe zu großen Gewässern und Seen und somit in den Kreisen: Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg, Biberach, Sigmaringen sowie in einem 500 Meter Streifen entlang der Donau, des Rheins und des Neckars.

Die Anordnung erfolgt zudem auf Grund einer hohen Geflügeldichte in folgenden Kreisen: Alb-Donau-Kreis, Hohenlohe, Heilbronn, Schwäbisch Hall und Ostalbkreis. Darüber hinaus gilt die Aufstallung in den Regionen, in denen es bisher positive Funde bei Wildgeflügel gab und somit von einem Vogelgrippeausbruch in den Kreisen Emmendingen und Rastatt betroffene Gemeinden und deren Nachbargemeinden.

Neben der risikoorientierten regionalen Aufstallungspflicht gilt weiterhin landesweit die konsequente Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Vogel- und Geflügelhaltungen.

Ausnahmen für Rassegeflügel und Kleinsthaltungen möglich

„In den letzten Wochen haben uns viele Meldungen besorgter Rassegeflügelzüchter und privater Halter mit nur wenigen Tieren erreicht. Ihre Sorgen, vor allem im Hinblick auf den Tierschutz bei aufgestallten Tieren, nehmen wir sehr ernst. Wir bitten deshalb die Veterinärämter in den Kreisen mit Aufstallungspflicht, Ausnahmegenehmigungen für Rassegeflügelzüchter und Kleinsthaltungen zu erteilen, sofern die Ansteckungsgefahr mit dem Vogelgrippevirus bei diesen Haltungen im Einzelfall vernachlässigbar ist. Wir dürfen in unserem Bestreben, das Nutzgeflügel zu schützen, nicht nachlassen, deshalb tragen auch Halter kleiner Bestände Verantwortung für die, die von der Erzeugung von Geflügelprodukten leben“, erklärte der Minister.

Größte Sorgfalt bei Hygiene ist ein Muss

Alle Halter im Land sind im Umgang mit dem Geflügel zur größten Sorgfalt in Hygienefragen aufgerufen. Der Minister empfiehlt bei Haltungen von Tieren mit einem Auslauf ins Freie, soweit möglich, die Freiflächen mit einer Folie zu überspannen sowie entsprechend zu umzäunen, und damit die Tiere gegen einen möglichen Eintrag von Vogelkot sowie vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.

Die aktuellen Funde mit H5N8 infizierten Vögeln im Stadtkreis Ulm und im Landkreis Sigmaringen zeigen, dass das Seuchengeschehen weiterhin aktiv sei und Wildvögel eine Infektionsquelle für gehaltene Vögel und Geflügel darstellen könnten. Nach wie vor bestehe ein großer Virusdruck. Auch der anstehende Rückflug der Zugvögel in deren Sommerquartiere, der voraussichtlich im Februar einsetze, bereitet den Experten Sorge. Eine vollständige Aufhebung der Aufstallungspflicht sei somit zurzeit nicht möglich.

Vermarktung von Eiern und Geflügel

Durch die neue Regelung können Eier von Hühnern, bei denen die Stallhaltung angeordnet wurde, auch weiterhin als Freilandeier vermarktet werden. Auch Geflügel darf weiterhin als Freilandgeflügel verkauft werden, trotz der geltenden Aufstallungspflicht in den benannten Kreisen und Regionen.

Hintergrund:

Die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, die Karten mit den neuen Aufstallungsgebieten sowie wichtige Fragen und Antworten zum Thema Vogelgrippe finden Sie unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/vogelgrippe.
MLR-BW
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Kommentare 
DV schrieb am 01.02.2017 22:18 Uhrzustimmen(46) widersprechen(40)
perfekte Verbrauchertäuschung, der Minister setzt die Aufstallpflicht für einen Tag aus und schon kann man wieder 3 Monate "Freiland" Eier verkaufen. Die Hobby u. Kleintierhalter müßen ihre Tiere weiter ein gesperrt lassen, damit diese endgültig aufgeben bzw. die Tiere keine Nachzucht erwarten lassen, super Lobbyarbeit und die alles unter einem "grünen" Ministerpräsidenten, einfach schäbig...., Tierschutz ade...
Doro schrieb am 31.01.2017 18:19 Uhrzustimmen(28) widersprechen(47)
Die Vermarktung von Freilandeier und Freilandgeflügel kann wohl nur in den Gebieten stattfinden, in denen wirklich Freilauf ist, so verstehe ich die Pressemitteilung vom Verbraucherschutz Baden-Württemberg. http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/eier-kennzeichnung-und-stallpflicht
Nutztierhalter schrieb am 31.01.2017 14:12 Uhrzustimmen(59) widersprechen(38)
Wenn man nur glauben könnte, dass diese begrüßenswerte Entscheidung, aus eigener Einsicht entstanden ist. Aber leider liegt wohl wieder nur erfolgreiche Arbeit der Agrarlobby vor. Die Freilandhalter kommen nun nach 12 Wochen Aufstallung in Not, weil die aufgestallten Hennen laut Gesetz nun keine Freilandeier mehr legen und machen Druck. Wenn ich gewerblicher Freilandhalter wäre, würde ich meinen Lobbyverband auch unter Druck setzen, soweit alles völlig menschlich. Ich befürchte allerdings, dass das ganze Prozedere ein Täuschungsmanöver ala Ripke werden soll. Man hebt mal kurz die Stallpflicht auf "eine Nacht würde da ja reichen" und schon kann man Gesetzeskonform die Eier noch 8 Wochen als Freilandeier verkaufen. Schöner Trick und was machen die Freilandhalter im kommenden Herbst wenn H5N6 vor der Tür steht? Da wird sich dann bestimmt ein neues Hintertuerchen finden.
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