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19.08.2015 | 16:00 | Brandeisen-Kennzeichnung 

Schenkelbrand ersetzt Mikrochip nicht

Münster - Der traditionelle Schenkelbrand eines Pferdes ersetzt nicht die Pflicht, ein Fohlen mit einem Mikrochip zu kennzeichnen.

Brandzeichen Schenkel Pferd
(c) proplanta
Das entschieden heute die Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster und versetzten damit den Verfechtern traditioneller Brandeisen-Kennzeichnung einen Dämpfer.

Geklagt hatte der mehrfache Olympiasieger und Ex-Reitprofi Klaus Balkenhol. Der Züchter von mehreren Hannoveraner-Pferden beschrieb das Einpflanzen des Chips als schmerzhaften und daher verzichtbaren Eingriff. Der seit 2009 für neugeborene Fohlen geltenden Pflicht zur fälschungssicheren Kennzeichnung von Pferden europaweit sei mit dem Brandzeichen in Kombination mit Pferdepass und DNA-Proben genüge getan, argumentierte sein Anwalt. Am Mittwoch schlossen sich die Richter jedoch dem Urteil der Vorinstanz an und wiesen die Klage ab.

Die Transponderpflicht sei rechtens und gelte ohne Ausnahme. Einige Zuchtverbände machen sich seit Jahren stark für den Erhalt der Brandzeichen auf den Schenkeln der Pferde. Verboten sind diese nicht. Tierschützer und einige Veterinäre argumentieren jedoch, die reiskorngroßen Chips seien technisch überlegen und weniger schädlich für die Pferde. (dpa/lnw)
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