2016 zählten die Behörden 66 Verfahren, im Jahr zuvor 47 (2014: 51). Das ergab eine
Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Regierungspräsidien (RP) in Kassel, Darmstadt und Gießen. Zudem wurden im vergangenen Jahr 327 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. 2015 hatte es 341 entsprechende Verfahren gegeben (2014: 283).
Das RP Darmstadt etwa stellt für seinen Bereich fest: «Auch 15 Jahre nach Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz bleibt die Zahl der Verstöße gegen Tierschutzvorschriften in Südhessen auf hohem Niveau.»
Nach Angaben der hessischen Landestierschutzbeauftragten Madeleine Martin steckt hinter den meisten Verstößen Unkenntnis. «Die Leute schaffen sich Tiere an, ohne etwas über ihre Verhaltensweisen und Bedürfnisse zu wissen.» Dabei sei es noch nie so einfach gewesen, sich darüber zu informieren, etwa im Internet.
«Die Unwissenheit ist für mich persönlich manchmal auch ein Ausdruck von Bequemlichkeit und Desinteresse, denn wenn man sich informieren wollte, wäre es sehr einfach möglich», sagte Martin.
So mussten die Behörden im vergangenen Jahr den Haltern in vielen Fällen Anordnungen zur artgerechten Ernährung, Pflege oder Unterbringung der Tiere erteilen. Einige stark vernachlässigte Tiere wurden ihren Besitzern weggenommen.
Im Bereich des RP Darmstadt etwa wurden 40 Katzen in erbärmlichem Zustand aus einer 50 Quadratmeter großen Wohnung befreit. Der Eigentümerin wurde ein Bußgeld von 1.500 Euro auferlegt, außerdem muss sie die Kosten für die Unterbringung ihrer Tiere von rund 22.000 Euro bezahlen.
Bei dieser «Animal Hoarding» genannten
Massentierhaltung spielen oftmals psychische Probleme eine Rolle, wie die Tierschutzbeauftragte Martin erläuterte. Finanznot sei ein weiterer Grund für Verstöße. Die Menschen könnten sich in diesen Fällen die Haltung von Tieren eigentlich nicht oder nicht mehr leisten, behielten sie aber trotzdem.
Die Folge: zum Beispiel Futternäpfe, die nicht mehr ausreichend gefüllt sind. Auch kriminelle Machenschaften können hinter Verstößen stehen. Als Beispiel nannte Martin den Handel mit kranken Hundewelpen aus dem Ausland.
Auch bei den Nutztieren entdeckten die Amtsveterinäre zuletzt zahlreiche Missstände. So ließen mehrere
Rinderhalter ihre Tiere nicht tierärztlich behandeln oder überließen sie sich selbst, ohne für ausreichend Futter und Wasser zu sorgen. Zudem waren viele Ställe zu klein oder zu dunkel. Zahlreiche
Weiden waren verschlammt, teilweise fehlte dort ein Unterstand oder eine ausreichende Wasserversorgung.
Nach Einschätzung Martins ist die Sensibilität von Bevölkerung und Behörden bei Tierschutz-Verstößen gestiegen. Entsprechend zeigten Bürger auch beobachtete Missstände an. Allerdings benötigten die Veterinärämter mehr sachkundiges Personal, betonte die Tierschutzbeauftragte. Denn oftmals seien keine flächendeckenden Routinekontrollen möglich.
Das RP Gießen registrierte im vergangenen Jahr 22 Straftaten im Bereich der Tierschutzverstöße sowie 59 Ordnungswidrigkeiten. 2015 ahndete die Behörde 15 Straftaten (2014: 15) und 74 Ordnungswidrigkeiten (2014: 56). Das RP Darmstadt zählte 32 Straftaten (2015: 25; 2014: 24) und 193 Ordnungswidrigkeiten (2015: 188; 2014: 162). Im RP Kassel waren es demnach im vergangenen Jahr 12 Straftaten (2015: 7; 2014: 12) und 75 Ordnungswidrigkeiten (2015: 79; 2014: 65).