Ein hoher Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) legte am Mittwoch in Luxemburg dar, dass mit gentechnischen Stoffen versetzter Honig eine besondere Zulassung für den Handel brauche (Rechtssache C-442/09).
Hintergrund ist das Gerichtsverfahren eines Imkers gegen den Freistaat Bayern. Bayern ist Eigentümer von Grundstücken, auf denen zu Forschungszwecken gentechnisch veränderter Mais des Typs
MON 810 angebaut wurde. Dem Unternehmen
Monsanto wurde 1998 die Genehmigung für den Anbau dieses genetisch veränderten Maises erteilt.
Der Betreiber einer Liebhaberimkerei produzierte und verkaufte Honig in der Nähe dieser Anbauflächen. Nach Angaben des EU-Gerichts wurden im Jahr 2005 in den Bienenstöcken des Züchters genetisch veränderte Rückstände festgestellt. Der Mann meinte daraufhin, seine Imkereiprodukte seien unbrauchbar.
Generalanwalt Yves Bot erklärte, dass der ungewollte Rückstand von Pollen der Maissorte MON 810 in Honig dazu führe, dass dieser Honig einer Zulassung für Handel und Vertrieb braucht. Ein Urteil des höchsten Gerichts wird in einigen Monaten erwartet. (dpa)