Wie die Umweltschutzorganisation
BUND am Freitag in Schwerin berichtete, hat das Verwaltungsgericht Schwerin einem entsprechenden Antrag im gerichtlichen Eilverfahren recht gegeben. Laut BUND seien die vorgelegten Genehmigungsunterlagen zur Beeinträchtigung geschützter Biotope unzutreffend.
Das Gericht bestätigte auf dpa-Anfrage eine entsprechende Entscheidung vom 30.1.. Die Betreiber könnten gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. (dpa/mv)