«Wir werden die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen, das wird ein Fall für Karlsruhe und auch die Verwaltungsgerichte», betonte der Vorsitzende Richter Hermann Greving.
Das OLG verhandelt seit September 2016 über die Klagen mehrerer Waldbauern aus dem Sauerland. Sie fordern, dass die Wisente nicht mehr durch ihre
Wälder streifen dürfen, weil sie die Rinden ihrer Buchen abschälen.
Die beiden Vorinstanzen hatten den Waldbauern Recht gegeben und verboten, dass die Wisente weiter in deren Wälder gehen.
Dagegen hat der Trägerverein des Artenschutzprojekts Berufung eingelegt. Ein Urteil will das Oberlandesgericht am 29. Mai 2017 verkünden.