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29.11.2014 | 13:28 | Artenschutz und unternehmerische Freiheit 

Berliner Forum zum Spannungsfeld von Landwirtschaft und Naturschutz

Berlin - „Naturschutz und landwirtschaftliche Produktion müssen mit neuen Strategien flächeneffizient und kooperativ in Einklang gebracht werden.“

Naturschutz in Deutschland
(c) proplanta
Dies forderte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, auf dem gestrigen Berliner Forum zum Thema „Landwirtschaft im Spannungsfeld zwischen Artenschutz und unternehmerischer Freiheit.“

„Land- und Forstwirte sind zur Zusammenarbeit beim Arten- und Biotopschutz bereit. Wir stellen das Schutzgebietssystem und die Natura 2000 -Richtlinie im Grundsatz nicht in Frage, fordern aber, Korrekturen vorzunehmen, damit Naturschutz mit den Bauern und anderen Landnutzern gelingt und diese nicht ausgrenzt“, gab Krüsken die Kritik der Bauern gegenüber der FFH- und Vogelschutzrichtlinie wieder.

Er begrüßte deshalb das Vorhaben der neuen EU-Kommission, das Natura 2000-Regime auf den Prüfstand zu stellen. Ein „Health Check“ reiche jedoch nicht aus, sondern es müsse auch Korrekturen geben. Die Beiträge zum Forum zeigten darüber hinaus, dass in der Umsetzung der Richtlinien gravierende Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen und dass die deutschen Behörden in vielen Punkten drastisch über das Ziel der europäischen Regelung hinausgehen.

Die Landwirtschaft müsse angesichts der vielfältigen Herausforderungen als Nahrungsmittelerzeuger und Rohstoffproduzent effizienter und produktiver mit der Ressource Boden umgehen. „Wenn wir Flächen weiterhin in großem Umfang aus der Bewirtschaftung nehmen oder die Bewirtschaftung erheblich einschränken müssen, dann ist ein solcher Eingriff in die Eigentumsrechte angesichts der zunehmenden Anforderungen nicht zu vermitteln“, betonte Krüsken. Dabei seien Naturschutz und Landwirtschaft durchaus in Einklang zu bringen.

Wichtig sei eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bewirtschafter und Nutzer von Flächen bei Vorhaben nach der FFH- oder der Vogelschutzrichtlinie. Vor allem der Vertragsnaturschutz sei das „derzeit erfolgreichste und zielführendste Instrument.“ In der Vergangenheit sei das freiwillige Engagement der Landwirte konterkariert worden, in dem erfolgreicher Vogelschutz zusätzliche Auflagen zur Folge hatte. Vertrauensschutz und Rechtssicherheit müssten dringend verbessert werden. (dbv)
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