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17.08.2012 | 15:10 | Schädlingsbekämpfung 

Falkner erhält Berechtigung zum Taubentöten

Wiesbaden / Limburg - Im jahrelangen Streit um die Lizenz zum Töten von Tauben hat ein Falkner aus dem mittelhessischen Villmar erneut einen Erfolg vor Gericht erzielt.

Taube
(c) proplanta
Am Donnerstag kippte das Verwaltungsgericht Wiesbaden (AZ 4 K 330/12) verschiedene Auflagen, die der zuständige Landkreis Limburg-Weilburg ihm gemacht hatte.

Falkner Berthold Geis will im Auftrag, beispielsweise von Firmen, Tauben fangen und töten, wenn sie Gesundheitsgefahren für Menschen darstellen oder mit ihrem Kot Schäden an Gebäuden anrichten. Er tötet die Vögel nach eigenen Angaben, indem er sie zuerst mit einem Stockschlag auf den Kopf betäubt und ihnen dann das Genick bricht.

Dazu gab ihm der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bereits im September 2011 das Recht. Geis darf im Auftrag gewerblich Tauben töten, wenn sie zur Plage geworden sind. «Das ist der Fall bei Schwärmen ab einer Größenordnung von etwa zehn Tieren pro 100 Quadratmeter Grundfläche», befanden die obersten hessischen Verwaltungsrichter. (AZ 8 A396/10). Der Landkreis müsse neu auf die Anfrage des Falkners reagieren, entschieden sie. «Das ist ein Meilenstein für alle Schädlingsbekämpfer», sagte Geis zum Urteil.

Ende Februar bekam Geis schließlich die Erlaubnis vom Landkreis, allerdings mit den zahlreichen Auflagen. Dazu gehörte, dass eine Behörde vor dem Einfangen der Tauben bestätigen müsse, dass es sich um eine Plage handelt. Geis sollte die Vögel zudem nur zwischen August und Mitte Februar einfangen und nur unter bestimmten Bedingungen töten dürfen. Alle anderen Tauben sollte er an anderem Ort täglich wieder freilassen und das auch mit Fotos dokumentieren.

«Das läuft dem Sinn einer effektiven Schädlingsbekämpfung zuwider», sagte der Vorsitzende Richter Bernd Wittkowski in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht erhielt jedoch die Auflage aufrecht, dass Geis die Tauben ausschließlich mit einem sogenannten Fangschlag, einer Voliere mit nur einem Eingang, einfangen darf und täglich kontrollieren muss.

«Ich bin voll zufrieden. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Behörde. Auf dieses Urteil haben auch andere Schädlingsbekämpfer gewartet», berichtete der Falkner. Auf den Richterspruch könnten sich nun auch andere Firmen in Hessen berufen, wenn sie über die erforderliche Sachkenntnis verfügten. Er selbst könne jetzt sogar bundesweit auf Taubenjagd gehen, sagte Geis.

Die Vertreter des Landkreises kritisierten hingegen nach der Urteilsverkündung, dass der Falkner nun alle Tiere töten dürfe - egal, ob sie gesundheitsgefährdend sind oder nicht. (dpa/lhe)
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