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09.12.2014 | 07:25 | Artenschutz in Agrarlandschaften 

Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in NRW unterzeichnet

Bonn - Die Landesregierung, die beiden Landwirtschaftsverbände und die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wollen gemeinsam die Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen stärken und dazu konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen.

Artenschutz in Agrarlandschaften
(c) proplanta
Landwirtschaftsminister Johannes Remmel sowie die Präsidenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Johannes Röring, und des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Bernhard Conzen, sowie der Präsident der Landwirtschaftskammer NRW, Johannes Frizen, unterzeichneten dazu gestern, im Vorfeld der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer in Bad Sassendorf, eine Rahmenvereinbarung.

„Wir können das wertvolle Naturerbe in Nordrhein-Westfalen nur dann bewahren, wenn die heimischen Tier- und Pflanzenarten stärker als bisher geschützt und ihre Lebensräume erhalten werden“, sagte Minister Johannes Remmel. Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Biodiversitätsstrategie erarbeitet, in der die wichtigsten Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Artenvielfalt und der Lebensräume dargestellt sind.

„Mit der Rahmenvereinbarung setzen wir ein gemeinsames Zeichen, dass die Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft Maßnahmen bedarf, die dazu beitragen, die Lebensbedingungen für gefährdete Tiere und Pflanzen in den nordrhein-westfälischen Kulturlandschaften zu verbessern. Dies ist notwendig, da gegenwärtig der Bestand der typischen Arten der Agrarlandschaft stark abnimmt“, erklärte Remmel.

„Wir wollen einen aktiven Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt leisten. Die Rahmenvereinbarung beschreibt den Weg, wie dieses Ziel auf kooperativem Wege erreicht werden soll“, erklärte WLV-Präsident Johannes Röring. Dazu sollen auf lokaler Ebene Runde Tische eingerichtet werden, an denen die relevanten Akteure Maßnahmenvorschläge erarbeiten. „Die Landwirtschaft leistet bereits heute mit flankierenden Maßnahmen lokal Beiträge zum Arten- und Biotopschutz. Dazu gehören zum Beispiel Lerchenfenster oder die vielfältigen Maßnahmen zum Wildtierschutz“, sagte RLV-Präsident Bernhard Conzen.

„Zur Förderung der Biodiversität hat sich der Vertragsnaturschutz in besonderer Weise bewährt, der durch bestimmte Maßnahmen zum Artenschutz die Nutzungsmöglichkeiten der Flächen einschränkt. Für die Akzeptanz der Vertragsangebote ist daher die angemessene Honorierung von großer Bedeutung“, betonte Johannes Frizen, Präsident der Landwirtschaftskammer NRW.

Minister Remmel erläuterte, dass das aktuelle Förderprogramm neu ausgerichtet wurde, um die Aspekte Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft noch stärker fördern zu können: „Dazu benötigen wir auch in Zukunft die Hilfe engagierter Landwirtinnen und Landwirte, die in möglichst großer Zahl an unseren Agrarumweltmaßnahmen und am Vertragsnaturschutz teilnehmen. Wir haben die Weichen für attraktive und finanziell gut ausgestattete Fördermaßnahmen gestellt. Jetzt hoffe ich auf grünes Licht aus Brüssel für unsere ambitionierten Planungen.“

In den letzten Jahren ist ein starker Rückgang der Artenvielfalt zu verzeichnen. Zu den Kulturlandschaften in Nordrhein-Westfalen gehören aber aufgrund der vielfältigen natürlichen Gegebenheiten und ihrer Nutzung eine hohe Arten- und Lebensraumvielfalt. Dazu trägt die aktive Bewirtschaftung der Flächen nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis ebenso bei, wie die Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen und des Vertragsnaturschutzes. (rlv)
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