Mit diesem Ziel hat der Landtag am Donnerstag in Mainz ein Landesnaturschutzgesetz beschlossen, das die bundesweit geltenden Regeln vor allem bei der Erhaltung von Grünlandflächen ergänzt. Nach einer intensiven Debatte stimmten die Abgeordneten von
SPD und Grünen dem Gesetz zu, die der CDU-Opposition lehnten es ab.
«Biologische Vielfalt ist unsere Lebensversicherung», sagte Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) und wies auf die für die Landwirtschaft elementare Bestäubungsleistung von Insekten hin. «Wir müssen dafür sorgen, dass diese Naturleistungen auch erhalten bleiben, auch für die nächsten Generationen.»
Die
CDU kritisierte, das Gesetz missachte wesentliche Interessen der Bauern. Der Landwirt und CDU-Abgeordnete Michael Billen warf der Regierung vor, mit der Einrichtung von Beiräten bei den Naturschutzbehörden ehrenamtlichen Naturschützern «eine Macht eingeräumt» zu haben, «die weit über das hinaus geht, was notwendig ist». Billens Fraktionskollege Arnold Schmitt sagte: «Naturschutz geht nur mit den Nutzern und nicht gegen die Nutzer, dafür steht die CDU.»
Für die Grünen sagte der Landschaftsplaner Andreas Hartenfels, die Verabschiedung des Gesetzes sei «ein guter Tag für diejenigen, für die die Bewahrung der Schöpfung ein hohes Gut darstellt». Der Abgeordnete fügte hinzu: «Wir müssen die Notbremse ziehen, wir haben einen dramatischen Grünlandschwund in Rheinland-Pfalz.» Nach Angaben des Umweltministeriums sind in den vergangenen zehn Jahren 22.000 Hektar Grünland verschwunden, mehr als das Doppelte der Mainzer Stadtfläche.
Der Naturschutzbund (
NABU) Rheinland-Pfalz sprach von einem längst überfälligen Schritt. Das Landesgesetz schließe Regelungslücken des Bundesnaturschutzgesetzes, auch wenn es etwa beim Nestschutz nicht allen Bedürfnissen bedrohter Arten gerecht werde.
Das Gesetz schreibt abweichend vom Bundesnaturschutzgesetz vor, dass bestimmte Wiesen - Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden - nur mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde in
Ackerland umgewandelt werden dürfen. Diese Landschaftsformen, die etwa für die Erhaltung vom Aussterben bedrohter Orchideenarten von zentraler Bedeutung sind, werden zu gesetzlich geschützten Biotopen erklärt.
Das Gesetz sieht auch besondere Nestschutzzeiten zum Schutz des Fischadlers und anderer selten gewordener Vogelarten vor. Diese Arten dürfen vom 1. März bis 31. Juli nicht aufgesucht, fotografiert oder gefilmt werden. (dpa/lrs)