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18.12.2007 | 10:11 | Schadorganismus 

Thuja-Borkenkäfer breitet sich aus

Frankfurt (Oder) - Seit 2001 breitet sich im Land Brandenburg der zweifarbige Thuja-Borkenkäfer (Phloeosinus aubei) aus. Der Borkenkäfer stammt ursprünglich aus Gebieten afrikanischer, europäischer und asiatischer Länder des östlichen Mittelmeerraumes bis zum Kaspischen Meer.

Borkenkäferbefall
(c) proplanta
Er wurde vermutlich vor zirka 30 Jahren ins südliche Mitteleuropa eingeschleppt und breitet sich seitdem weiter in Richtung Westen und Norden aus. Es werden alle Arten von Lebensbaum, Wacholder, Gartenzypressen, Baumzypressen, Mammutbaum sowie andere Zypressengewächse besiedelt. Bisher liegen im Land Brandenburg Funde dieses Borkenkäfers vom Raum Lausitz über die Region Potsdam bis ins Gebiet Brandenburg-Stadt vor. Die Verbreitung der Insekten erfolgt seit Jahren mit befallenen Pflanzen sowie Schnittgrün. Spätestens seit dem Beginn dieses Jahrhunderts gilt Mitteleuropa insgesamt als befallen. Betroffen sind vor allem Haus- und Kleingärten, auch Baumschulbestände und zunehmend Friedhöfe. Eine mögliche ernste Gefahr besteht für Bestände des einheimischen Gemeinen Wacholders.

Biologie und Symptome

Die im Mai und Juli/August erscheinenden Käfer des Zweifarbigen Thujaborkenkäfers sind 2,1 bis 2,6 Millimeter groß, schwarz und mit braunen Flügeldecken versehen. Die flugfähigen Borkenkäfer führen nach ihrem Schlupf in kurzen Seitentrieben der Wirtspflanzen einen Reifungsfraß durch, der die Zweigansätze aushöhlt und die Triebe zum Absterben bringt. Anschließend legen die Käfer unter der Rinde geschwächter, zeitweilig gestresster Pflanzen in zweiarmigen Brutgängen Eier ab, aus denen sich weiße Larven entwickeln. Durch deren Fraßaktivitäten werden Leitungsbahnen an den Haupttrieben unterbrochen, geschädigte Partien sterben ebenfalls ab. Nach der Verpuppung können bis zu 300 Käfer pro Meter Haupttrieb schlüpfen.

Gegenmaßnahmen

Als Gegenmaßnahmen können für den Haus- und Kleingarten sowie den Landschaftsgartenbau nur eine kritische Prüfung der zu verwendenden Pflanzen und eine sofortige Beseitigung befallener Triebe empfohlen werden. Während der Vegetationsruhe festgestellter Befall sollte bis Ende März eliminiert werden. Eine Sanierung gering befallener Bestände ist nach bisherigen Erfahrungen möglich. Stressbedingungen für die Wirtspflanzen sollten weitestgehend ausgeschlossen werden.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gegen diesen Schädling ist bei festgestelltem Befall in Haus- und Kleingärten sowie in Parks und Friedhöfen uneffektiv. (MLUV Brandenburg)

Anzeigen und Anfragen zu akuten Fällen im Land Brandenburg richten Sie bitte an das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Pflanzenschutzdienst, Manfred Lehmann, Telefon: 0355-4991 7167, E-Mail: manfred.lehmann@lvlf.brandenburg.de
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