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25.06.2015 | 12:15 | Handlungsleitfaden Wolf 

Toter Wolf an Autobahn A5 aufgefunden

Stuttgart - Am Rand der Autobahn A5 südwestlich von Lahr ist ein Wolf aufgefunden worden, das offensichtlich überfahren worden und an den Verletzungen verendet war.

Toter Wolf Lahr
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Toter Wolf (c) FVA
„Die äußeren Anzeichen sprechen dafür, dass es sich bei dem Tier um einen jungen Wolf handelt. Unsere Experten haben das überfahrene Tier für weitere Untersuchungen und zur endgültigen Abklärung an das auf Wölfe spezialisierte Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin abgegeben", sagte Naturschutzminister Alexander Bonde am Donnerstag (25. Juni) in Stuttgart. Genetische Proben des aufgefundenen Tieres wurden auch an das Senckenberg-Institut und an Gen-Labore in der Schweiz und Frankreich versandt.

„Falls die Laborergebnisse bestätigen, dass es sich beim aufgefundenen Tier um einen Wolf handelt, greift unser Handlungsleitfaden. Der Handlungsleitfaden Wolf sieht dann vor, die Koordinationsgruppe Wolf einzuberufen und diese über die Ergebnisse zu informieren", so der Minister. In der Koordinationsgruppe Wolf seien neben den zuständigen Naturschutzbehörden auch Naturschutz-, Jagd- und Landnutzerverbän-de vertreten.

Auch für die Vogesen konnte die Anwesenheit von Wölfen bestätigt werden. Es ist eine Frage der Zeit, dass auch in Baden-Württemberg einzelne Wölfe auftauchen.

Der Handlungsleitfaden Wolf, den eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Landes erstellt hat, legt für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen fest. Beteiligt waren Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Naturschutzverwaltung unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutzverbände, der Jägerschaft und der Landnutzerverbände.

Der Leitfaden beschreibt den rechtlichen und administrativen Handlungsrahmen und regelt Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Handlungsroutinen sowie das Monitoring. Darüber hinaus stellt er Parameter zur Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf die Gefährlichkeit für den Menschen dar und leitet hieraus Handlungsempfehlungen ab. Ergänzt wird der Leitfaden durch Aussagen zum Schadensausgleich im Rahmen eines Ausgleichsfonds Wolf, zu möglichen Präventionsmaßnahmen für den Fall des Auftretens mehrerer Wölfe im Land und Aussagen zur Öffentlichkeitsarbeit.

Hintergrundinformationen
Der Wolf unterliegt internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. In Ost- und Norddeutschland, in Italien und in der Schweiz haben sich Wölfe mittlerweile etabliert. (Pd)
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