Der darin enthaltene, seit 2007 in der EU verbotene Wirkstoff Chlorphacinon gefährde auch Greifvögel, Eulen und
bedrohte Arten wie den Feldhamster, teilte der LBV am Donnerstag in Hilpoltstein mit.
Der Verband forderte das Landwirtschaftsministerium in München auf, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz erteilte befristete Zulassung für spezielle Giftköder auszusetzen. Mit den Ködern soll die Zahl der
Feldmäuse eingedämmt werden, da Bauern um ihre Ernte fürchten.
Dem
Agrarministerium zufolge besteht jedoch keine Notwendigkeit, die Anwendung auszusetzen. Ein Sprecher verwies darauf, dass das Auslegen der Köder lediglich befristet und unter strengen Auflagen zugelassen sei - zum Beispiel nur auf Flächen, auf denen ein sehr starker Mäusebefall nachgewiesen ist.
«Ziel ist, eine Gefährdung von Beutegreifern wie Wildkatze, Fischotter, Kornweihe, Rotmilan, Schleiereule oder Uhu zu vermeiden.» Wo der
Feldhamster verbreitet ist, dürfen die Köder nur in der Zeit seines Winterschlafes (1. November bis 15. März) ausgelegt werden. (dpa/lby)