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24.02.2016 | 17:01 | Strafverfolgung 
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Wolf-Killer gesucht: 5.000 Euro Belohnung ausgesetzt

Berlin/Magdeburg - Im Fall einer Ende vergangenen Jahres illegal getöteten Wölfin hat der NABU jetzt 5.000 Euro Belohnung für Hinweise an die Polizei ausgesetzt, die zur Ermittlung des Täters führen.

Wolf-Killer
(c) proplanta
Am 27. November hatte ein Jagdpächter an der Verbindungsstraße zwischen Loburg und Lübars, Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt einen weiblichen Wolf mit einer tödlichen Schussverletzung gefunden.

Der NABU sieht grundsätzlich große Schwierigkeiten bei der Verfolgung in Fällen von Umweltkriminalität. Mit der Auslobung einer Belohnung möchte der NABU die Arbeit der Ermittlungsbehörden unterstützen.

„Bestehende Konflikte zwischen Mensch und Wildtier werden durch das Wolfsmanagement der Bundesländer im Einvernehmen aller betroffenen Interessengruppen getroffen. Wer aber eigenmächtig und dazu noch mit einer Schusswaffe versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen, handelt kriminell. Dies ist eine Straftat, die nicht der Konfliktlösung dient, sondern dem Dialog schadet. Der NABU fordert eine konsequente Verfolgung bei Umweltkriminalität. Wir wollen die Ermittlungsarbeit mit dieser Belohnung fördern“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der Wolf wurde Ende November zur Untersuchung ins Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin gebracht. Hier sollen neben der Todesursache auch Informationen über die verwendete Munition sichergestellt werden.

In Sachsen-Anhalt wurde zuletzt vor sechs Jahren ein illegal geschossener Wolf gefunden. Dieser Fall ereignete sich ebenfalls im Landkreis Jerichower Land“, so Annette Leipelt, NABU-Landesgeschäftsführerin Sachsen-Anhalt. Seit 2000 wurden in Deutschland insgesamt 19 illegal erschossene Wölfe gefunden. Bei weiteren vier Tieren, die an einer natürlichen Todesursache starben, wurden bei der Autopsie ausgeheilte Schussverletzungen entdeckt. Bis heute ist es nur in einem Fall aus dem Jahr 2012 in Hachenburg (Rheinland Pfalz) zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen. Damals hatte sich der Täter freiwillig gestellt.

„Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Tierart. Seine illegale Tötung kann mit bis zu fünf Jahren Haft und 50.000 Euro Geldstrafe geahndet werden“, so NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.

Der NABU ist angesichts der europaweiten Erfahrung und aus 15 Jahren Erfahrungen und Beobachtungen nach Rückkehr der Wölfe in Deutschland der Überzeugung, dass Menschen, Nutztiere und Wölfe als Nachbarn zusammen leben können. Mit seinem Projekt „Willkommen Wolf!“ unterstützt er seit 2005 die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland.
Pd
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Kommentare 
cource schrieb am 27.02.2016 07:00 Uhrzustimmen(104) widersprechen(83)
so ist es wenn ehemals ehrenamtliche naturschützer zum börsenträchtigen unternehmen (nabu) heranwachsen und sich dann auch noch die hoheitlichen aufgaben des staatlichen naturschutzes auf den tisch ziehen--lieber nabu lasst euch nicht alles aufhalsen, damit wird nur der ehemals ehrenwerte ruf des eingefleischten naturschützers weiter beschädigt
Wolvesman schrieb am 25.02.2016 22:15 Uhrzustimmen(128) widersprechen(62)
Entschuldigt bitte den Ausdruck, aber ich finde es einfach nur zum KOTZEN das erneut ein Deutscher Wolf zur strecke gebracht wurde ! Ich kann nur hoffen, das der jenige, der diese Tat verübt hat so bald wie möglich gefasst wird und seiner Gerechten Strafe nicht entgehen kann. Diese Strafe sollte auch dem entsprechend hoch angesetzt werden, so das sich solche Untaten nicht wiederholen. ICH wünsche NABU sowie allen Wolfsfreunden einen baldigen Abschluss in dieser Angelegenheit. Mit einem weinenden Auge & einem wachsammen Auge Ihr Treuer Wolfs Anhänger Wolvesman
Anonym schrieb am 25.02.2016 15:46 Uhrzustimmen(78) widersprechen(137)
Eine Straftat bleibt eine Straftat. Sie wird noch lange nicht zum "Verbrechen", nur weil bei manch wichtigtuerischem Empörten der Puls nach oben geht.
Blick von draußen schrieb am 24.02.2016 22:33 Uhrzustimmen(199) widersprechen(221)
Immer lustig, wenn dem NABU Erbschleicherei vorgeworfen wird, um damit eine Straftat zu relativieren. Denn ja, der illegale Abschuss eines Wolfes ist ein Verbrechen. Keine Kavaliersdelikt, keine Ordnungswidrigkeit und auch kein Vegehen, sondern ein Verbrechen. Im Übrigen: auch unbelegte Aussagen a la "Erbschleicherei, Drückerkolonne etc." können zur Anzeige gebracht werden. Die Deutungsvielfalt reicht hier von übler Nachrede, Rufschädigung bis zur Beleidigung. Und auch das sind Straftaten ...
willirt schrieb am 24.02.2016 17:40 Uhrzustimmen(171) widersprechen(142)
Einvernehmlich heißt, wenn alle Beteiligten sich der Deutungshoheit des Drückerkolonnen- und Erbschleicher Naturschutzes unterworfen haben.
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