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07.06.2015 | 10:30 | Schweinebranche 

Straathof baut Schweinezuchtunternehmen um

Ziesar - Die LFD Holding des Unternehmensgründers Adriaan Straathof bekommt eine neue Führungsspitze und will mit einem Kurswechsel zukünftig mehr auf das Tierwohl achten.

Schweinezuchtunternehmen
(c) proplanta
Wie das Unternehmen am Donnerstag (4.6.) mitteilte, tritt mit sofortiger Wirkung Christian Graf Brockdorff als Treuhänder der Anteile von Straathof in die LFD Holding ein. Der Jurist sei ein erfahrener Treuhänder mit umfassender Expertise im Bereich Landwirtschaft und Tierhaltung. Im Zuge der Umstrukturierung wird nach Angaben der LFD Holding auch die Geschäftsführung neu besetzt. „Ich habe mich dazu entschlossen, diesen Schritt zu gehen, um einen Kurswechsel im Unternehmen einzuläuten. Dazu braucht die LFD Holding eine umfangreichere und starke Führungsmannschaft“, erklärte Straathof.

Ziel der Umstrukturierung sei es, die stabile Geschäftsgrundlage des Unternehmens zu erhalten. Darüber hinaus solle eine tierwohlgerechte Haltung in allen Prozessen und an allen Standorten dauerhaft gesichert werden. Mit den Änderungen in der Führungsebene will Straathof nach eigenen Angaben das Schweinezuchtunternehmen auf einen neuen Weg bringen. Teil dessen sei auch die Einrichtung eines Beirates, der aus erfahrenen und anerkannten Experten der Landwirtschaftsbranche bestehe. Der Beirat werde die Arbeit der Führungsspitze in den Bereichen Haltung und Qualitätssicherung flankieren, erläuterte Straathof. Die Einsetzung des Beirates sei ein wichtiger Schritt, um im Bereich des Tierwohls neue Standards zu setzen.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte der Landkreis Jerichower Land ein persönliches Tierhaltungsverbot gegen Straathof verhängt und dies mit zahlreichen Verstößen gegen die Tierhaltungsbestimmungen begründet. Der Niederländer legte Einspruch beim Verwaltungsgericht Magdeburg ein, erklärte jedoch seinen Rücktritt als Geschäftsführer. Im April 2015 setzte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt das bundesweite Tierhaltungsverbot für Straathof vorläufig außer Vollzug, da sich nicht sicher beurteilen lasse, ob das faktische Berufsverbot im anhängigen Klageverfahren Bestand haben werde. (AgE)
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