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12.07.2015 | 07:27 | Pressefreiheit 

Bezeichnung als Rabauken-Jäger bleibt folgenlos

Stralsund / Neubrandenburg - Rabauken-Kommentar bleibt strafrechtlich folgenlos: Im Streit um die Berichterstattung über einen Jäger, der ein totes Reh mit dem Auto über eine Bundesstraße geschleift hat, wird die Staatsanwaltschaft Stralsund nicht gegen den Chefredakteur des «Nordkurier» ermitteln.

Totes Reh
(c) proplanta
Ein Strafantrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg werde nicht weiter verfolgt, sagte der Stralsunder Oberstaatsanwalt Martin Cloppenburg am Freitag.

Der Kommentar des Chefredakteurs sei durchaus ehrenrührig, aber im Ergebnis vom Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Ein Reporter des «Nordkurier» hatte in seinem Artikel über den Fall von einem «Rabauken-Jäger» gesprochen und war vom Amtsgericht Pasewalk zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Chefredakteur Lutz Schumacher hatte sich in dem Kommentar gegen die Einflussnahme der Justiz auf die Berichterstattung verwahrt und die Achtung der grundgesetzlich verbrieften Pressefreiheit eingefordert.

Richterin und Staatsanwalt warf er vor, über die freie Presse hergefallen zu sein. Darauf reagierte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg mit einem Strafantrag wegen Beleidigung.

Die Nachbarbehörde prüfte den Strafantrag, legte ihn nun aber ad acta. Die Äußerungen im Kommentar seien zwar durchaus spitz und kritisch formuliert. Im Ergebnis überwiege aber das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht, auch weil auf eine identifizierende Berichterstattung verzichtet worden sei, sagte Cloppenburg. (dpa/mv)
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