(c) proplanta Die Ausschreibung basiert auf dem Landesforstanstalterrichtungsgesetz. Demnach ist die Stelle des Vorstandes gesetzlich auf fünf Jahre befristet. Der aktuelle Vertrag läuft zum 30. Juni 2016 aus.
Das Ausschreibungsverfahren wurde im neunköpfigen Verwaltungsrat der Landesforstanstalt, dem Vertreter des Landwirtschafts- und des Finanzministeriums, der Arbeitnehmerschaft, der beiden Regierungsfraktionen und des Von-Thünen-Institutes angehören, per Beschluss festgelegt. Der Verwaltungsrat hat sich dabei auch auf ein fünfköpfiges Auswahlgremium verständigt und die Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens festgelegt.
Die Ausschreibung wurde am 27. März 2015 bundesweit veröffentlicht. Aus den eingesandten Bewerbungen blieben nach Prüfung der formalen Voraussetzungen zwei Bewerber übrig, die zum Auswahlverfahren eingeladen wurden. Auch über die einzuladenden Bewerber hat der Verwaltungsrat entschieden.
Nach Abschluss der Bewerbungsgespräche legt das Auswahlgremium dem Verwaltungsrat einen Beschlussvorschlag vor, der in der morgigen Sitzung des Verwaltungsrates zur Abstimmung kommt. Diese Entscheidung muss letztlich durch die Aufsichtsbehörde der Landdesforstanstalt, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz genehmigt und durch das Kabinett bestätigt werden.
„Das Auswahlverfahren ist offen, transparent und gerichtsfest. Der Beste wird sich durchsetzen, betont der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus. (regierung-mv)
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